Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Polizei duldet Autocorsos nur in ganz engem Rahmen
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
Auch wenn die Polizei über manches Bagatelldelikt hinwegsehen kann, gilt im Straßenverkehr doch das Prinzip der Vorsicht und der Rücksichtnahme. Ein spontan ablaufender Autocorso unterliegt zwar nicht der Erlaubnispflicht, aber folgendes ist zu beachten:
- in einem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Die Gurte müssen benutzt werden, seitliches aus dem Fahrzeug lehnen ist gefährlich, insbesondere wenn Alkohol im Blut ist. Beförderung auf Motorhauben, Ladeflächen etc. sind nicht erlaubt. - für den Fahrzeugführer gilt die 0,5 Promille-Grenze , stellt die Polizei Ausfallerscheinungen fest, reichen auch schon 0,3 Promille, um den Führerschein zu verlieren. Hier appelliert die Polizei besonders an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer, damit aus dem Fußballfest kein Trauerspiel wird. Die Insassen müssen zwar nicht nüchtern sein, aber der Fahrer muss Sorge tragen, dass Sicht und Gehör u.a. nicht durch die Besetzung des Fahrzeuges leiden. - Flagge zeigen nur in (Aus-)Maßen. Grundsätzlich darf kein Gegenstand nach hinten weiter als einen Meter über das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne ist ein Überstand nicht zulässig. Seitlich aus dem Auto ragende Stangen müssen deutlich sichtbar sein und eine Fahrzeugbreite von 2,55m darf nicht überschritten werden. Bei Dunkelheit darf nichts mehr über die Fahrzeugumrisse hinausragen. - Abgabe von Schallzeichen und unnötiges Laufen lassen von Motoren sind ebenfalls nicht erlaubt. Hier wird die Polizei zwischen den Interessen der Korsoteilnehmer in Feierlaune und denen derjenigen, die am nächsten Morgen früh zur Arbeit gehen, abwägen müssen und bittet schon jetzt um Verständnis von beiden Seiten. - Überfahren z.B. von Stoppschildern oder Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlagen ist gefährlich und wird generell von der Polizei geahndet. - Ferner gilt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird." (§ 1 Abs. 2 StVO)
Autocorsos machen Spaß - zumindest denjenigen, die sie veranstalten. Dementsprechend wird die Polizei insbesondere während der WM kein Spielverderber sein. Aber jeder Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass er sich eher im Bereich des Verbotenen bewegt. "Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gehalten bei einem möglichen Autocorso genau hinzuschauen und nach Augenmaß zu handeln. Bei groben Verstößen und Gefährdungen werden wir konsequent einschreiten!" wünscht sich Polizeioberrat Dirk Happe, Leiter der Direktion Verkehr, eine aus polizeilicher Sicht ruhige und ereignislose Fußballweltmeisterschaft.
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