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POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Polizei duldet Autocorsos nur in ganz engem Rahmen

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Auch wenn die Polizei über manches Bagatelldelikt hinwegsehen kann, gilt im Straßenverkehr doch das Prinzip der Vorsicht und der Rücksichtnahme. Ein spontan ablaufender Autocorso unterliegt zwar nicht der Erlaubnispflicht, aber folgendes ist zu beachten:

   -         in einem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen befördert 
             werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete 
             Sitzplätze vorhanden sind.  Die Gurte müssen benutzt 
             werden, seitliches aus dem Fahrzeug lehnen ist 
             gefährlich, insbesondere wenn Alkohol im Blut ist. 
             Beförderung auf Motorhauben, Ladeflächen etc. sind nicht
             erlaubt.
   -         für den Fahrzeugführer gilt die 0,5 Promille-Grenze , 
             stellt die Polizei Ausfallerscheinungen fest, reichen 
             auch schon 0,3 Promille, um den Führerschein zu 
             verlieren. Hier appelliert die Polizei besonders an das 
             Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer, damit aus 
             dem Fußballfest kein Trauerspiel wird.  Die Insassen 
             müssen zwar nicht nüchtern sein, aber der Fahrer muss 
             Sorge tragen, dass Sicht und Gehör u.a. nicht durch die 
             Besetzung des Fahrzeuges leiden.
   -         Flagge zeigen nur in (Aus-)Maßen. Grundsätzlich darf 
             kein Gegenstand nach hinten weiter als einen Meter über 
             das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne ist ein Überstand 
             nicht zulässig. Seitlich aus dem Auto ragende Stangen 
             müssen deutlich sichtbar sein und eine Fahrzeugbreite 
             von 2,55m darf nicht überschritten werden.  Bei 
             Dunkelheit darf nichts mehr über die Fahrzeugumrisse 
             hinausragen.
   -         Abgabe von Schallzeichen und unnötiges Laufen lassen von
             Motoren  sind ebenfalls  nicht erlaubt. Hier wird die 
             Polizei zwischen den Interessen der Korsoteilnehmer in 
             Feierlaune und denen derjenigen, die am nächsten Morgen 
             früh zur Arbeit gehen, abwägen müssen und bittet schon 
             jetzt um Verständnis von beiden Seiten.
   -         Überfahren z.B. von Stoppschildern oder Rotlicht 
             zeigenden Lichtzeichenanlagen  ist gefährlich  und wird 
             generell von der Polizei geahndet.
   -         Ferner gilt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu 
             verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder 
             mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder 
             belästigt wird." (§ 1 Abs. 2 StVO)

Autocorsos machen Spaß - zumindest denjenigen, die sie veranstalten. Dementsprechend wird die Polizei insbesondere während der WM kein Spielverderber sein. Aber jeder Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass er sich eher im Bereich des Verbotenen bewegt. "Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gehalten bei einem möglichen Autocorso genau hinzuschauen und nach Augenmaß zu handeln. Bei groben Verstößen und Gefährdungen werden wir konsequent einschreiten!" wünscht sich Polizeioberrat Dirk Happe, Leiter der Direktion Verkehr, eine aus polizeilicher Sicht ruhige und ereignislose Fußballweltmeisterschaft.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Dietmar Trust
Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 01525/4765005
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

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