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POL-EN: Neues Waffenrecht ab 1.April 2003

Schwelm (ots)

Das im vergangenen Jahr deutlich verschärfte
Waffenrecht tritt am 1. April in Kraft. An die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung für Waffenbesitzer werden - insbesondere vor dem
Hintergrund der Ereignisse am 26.4.2002 in Erfurt - erheblich höhere
Anforderungen gestellt. Der Erwerb von Schusswaffen durch
Privatpersonen wird auch weiterhin von dem Vorhandensein eines
Bedürfnisses abhängig gemacht. Bisher erteilte waffenrechtliche
Erlaubnisse gelten fort. Jeder, der eine sog. Reizstoff-,
Schreckschuss- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen vier Wände bei
sich trägt ("führt"), braucht am 1.4.2003 einen "Kleinen
Waffenschein", andernfalls macht er sich strafbar. Der Kleine
Waffenschein kann bei der Kreispolizeibehörde Schwelm 02336/9166-0
(Fr. Hoppe -1104, Hr. Schlöffel -1103, Hr. Seifert -1101 ) beantragt
werden. Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Zahlreiche bisher nicht erlaubnispflichtige Gegenstände (z.B.
Elektroschockgeräte, verschiedene Spring- und Faustmesser,
Butterflymesser sowie Wurfsterne etc.) unterliegen ab 1.4.2003 einem
Umgangsverbot. Wer dies nicht beachtet, macht sich zukünftig
strafbar. Besitzt jemand am 1.4.2003 solche Gegenstände, wird das
Verbot nicht wirksam, wenn er sie bis zum 31.8.2003 unbrauchbar macht
oder einem Berechtigten überlässt. Wer ab 1.4.2003 auch schon bisher
erlaubnispflichtige oder verbotene Waffen ohne Erlaubnis besitzt,
kann diese bis zum 31.8.2003 bei der Polizei abgeben oder unbrauchbar
machen. Nur wenn er diese Amnestieregelung des neuen Waffengesetztes
nutzt, macht er sich nicht strafbar. Spielzeugwaffen (z.B. auch
Soft-Air-Waffen) sind nur dann von den strengen Regelungen des
Waffengesetztes ausgenommen, wenn deren Geschossbewegungsenergie
nicht höher als 0,08 Joule ist. Sie dürfen jedoch keine getreuen
Nachahmungen von "scharfen Schusswaffen" sein. Sind Soft-Air-Waffen
mit einem "F" im Fünfeck gestempelt, sind Erwerb und Besitz ab 18
Jahren frei, ohne diese Stempel bedürfen sie der waffenrechtlichen
Erlaubnis. Das Mindestalter für Sportschützen, die Schusswaffen
erwerben und besitzen wollen, wird von 18 auf 21 Jahre angehoben.
Ausnahmen bestehen für Schusswaffen in bestimmten Kalibern und sind
darüber hinaus zur Förderung schießsportlich besonders talentierter
Personen möglich. Auch in Zukunft werden Sportschützen die von ihnen
für die Ausübung des Sports benötigten Waffen erhalten. Allerdings
ist es nunmehr erforderlich, dass sie beim Überschreiten eines
Grundkontingents das Bedürfnis für den Erwerb weiterer Waffen durch
eine spezielle Bescheinigung eines anerkannten Schießsportvereins
glaubhaft machen müssen. Für Jäger wird die Altersgrenze, ab der der
Erwerb und Besitz von Schusswaffen zulässig ist, von 16 auf 18 Jahre
angehoben. Wer Waffen erbt, kann diese noch unter erleichterten
Voraussetzungen besitzen. Es bedarf lediglich einer Anmeldung binnen
eines Monats bei der Kreispolizeibehörde. Dieses Erbprivileg gilt nur
noch für eine Übergangszeit von fünf Jahren. Die Regelungen für eine
sichere Aufbewahrung von Schusswaffen wurden deutlich verbessert und
konkretisiert. Erhebliche Neuerungen bringt das Gesetz auch für
Personen, die gewerbsmäßig mit Waffen umgehen. So brauchen z.B.
zukünftig Betreiber von Schießgeschäften auf Kirmessen und
Schützenfesten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Regelungen für
den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen durch
Bewachungsunternehmer sind nunmehr im Waffengesetz zusammengefasst
worden. Ferner sind Waffenhändler zukünftig verpflichtet, das
Überlassen einer Waffe an einen anderen binnen zwei Wochen der
zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Fragen zum neuen
Waffengesetz beantworten die zuständigen Sachbearbeiter der
Kreispolizeibehörde Schwelm unter den Telefonnummern: 02336/9166
-1101 Hr. Seifert / - 1103 Hr Schlöffel / - 1104 Fr. Hoppe
ots-Originaltext: Polizei Schwelm
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=12726

Rückfragen bitte an:

Polizei Schwelm

Pressestelle

Manfred
Michalko
Telefon:02336-9166 1222
Fax: 02336-9166 1299

Email:pressestelle@kpb-schwelm.de

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