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POL-EN: Schwelm - Informationen zum neuen Waffenrecht

Schwelm (ots)

Das neue Waffengesetz (WaffRNeuRegG) trat zum
01.04.2003 in Kraft, neben zahlreichen Neuerungen sind auch einige
Übergansfristen enthalten. So können bis zum 31.08.2003 Waffen,
welche bislang nicht verboten waren, straffrei bei jeder
Polizeidienststelle bzw. bei der Kreispolizeibehörde Schwelm
abgegeben werden. Gleiches gilt für Wurfmesser, Faustmesser und
Butterflymesser, Wurfsterne, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten,
Nun-Chaku usw., welche seit dem 01.04.2003 verboten sind. Seit dem
01.04.2003 wurden bislang 40 Gas-/Schreckschusswaffen, 15
Luftdruckwaffen, 30 verbotene Messer und 18 Pistolen/Revolver zur
Vernichtung abgegeben. Abgegeben wurden seit dem 01.04.2003 bislang
auch ca. 350 Anträge auf Erteilung eines "kleinen Waffenscheins
(WS)". Der "kleine WS" wird für Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen mit dem sogenannten " "- Zeichen erteilt. Er wird
benötigt, wenn der/die Besitzer(in) der Waffe diese außerhalb seiner
Wohnung, seiner Geschäftsräume, oder seines befriedeten Besitztums
führen möchte. Nach einer umfangreichen Überprüfung der körperlichen
und geistigen Eignung des Antragstellers und der Zuverlässigkeit
seiner bzw. ihrer Person, wird gegen eine Gebühr von 50 EUR der
"kleine WS" ausgestellt. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden
Anträge konnte erst in dieser Woche mit der Ausfertigung der ersten
"kleinen Waffenscheine" begonnen werden. Hinzuweisen ist in diesem
Zusammenhang besonders auch auf die sichere Aufbewahrung dieser
Waffen. Auch Schreckschusswaffen müssen getrennt von der Munition
aufbewahrt werden, so dass Unberechtigte (jeder, der das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat) keinen Zugriff hierauf haben.
Eine Aufbewahrung zwischen der Bettwäsche oder in der
Nachttischschublade reicht jedenfalls nicht aus. Auch nach altem
Recht illegale Schusswaffen können noch bis zum 31.08.2003 an einen
Berechtigten oder bei der Polizei abgegeben werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt unterbleibt bei Abgabe eine Strafverfolgung. Hinzuweisen
ist noch darauf, dass der Besitz von Munition , ohne eine
entsprechende Erlaubnis, seit dem 01.04.2003 ebenfalls verboten ist.
Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen können noch bis zum
31.08.2003 Munition, welche aus der Zeit vor 1973 (Altbesitz), oder
danach als erlaubnisfreie Munition erworben wurde, bei der für sie
zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss das Kaliber und die
jeweilige Anzahl der vorhandenen Patronen enthalten und in zweifacher
Ausfertigung eingereicht werden. Das Doppel dieser Anmeldung erhält
der Anmelder als Bestätigung seiner Anmeldung und als Nachweis für
den legalen Besitz dieser Munition zurück. Sämtliche
Anträge/Vordrucke kann der Interessent unter der Internetadresse:
www.en- kreis.de/Formulare/Polizeiverwaltung als "pdf-Datei"
herunterladen und ausfüllen. Für Fragen zum Waffenrecht stehen die
für das Waffenwesen zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der
Kreispolizeibehörde 58332 Schwelm unter den Tel.-Nr. 02336/9166- 1101
, 1103 oder 1104 während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
Besuchszeiten sind Mo. - Fr. von 08.30 - 12.00 Uhr und zusätzlich Mi.
13.00 - 15.30 Uhr oder nach entsprechender vorheriger Vereinbarung.
ots-Originaltext: Polizei Schwelm
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=12726

Rückfragen bitte an:

Polizei Schwelm

Pressestelle

Manfred
Michalko
Telefon:02336-9166 1222
Fax: 02336-9166 1299

Email:pressestelle@kpb-schwelm.de

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