Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Schwelm - Informationen zum neuen Waffenrecht
Schwelm (ots)
Das neue Waffengesetz (WaffRNeuRegG) trat zum 01.04.2003 in Kraft, neben zahlreichen Neuerungen sind auch einige Übergansfristen enthalten. So können bis zum 31.08.2003 Waffen, welche bislang nicht verboten waren, straffrei bei jeder Polizeidienststelle bzw. bei der Kreispolizeibehörde Schwelm abgegeben werden. Gleiches gilt für Wurfmesser, Faustmesser und Butterflymesser, Wurfsterne, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Nun-Chaku usw., welche seit dem 01.04.2003 verboten sind. Seit dem 01.04.2003 wurden bislang 40 Gas-/Schreckschusswaffen, 15 Luftdruckwaffen, 30 verbotene Messer und 18 Pistolen/Revolver zur Vernichtung abgegeben. Abgegeben wurden seit dem 01.04.2003 bislang auch ca. 350 Anträge auf Erteilung eines "kleinen Waffenscheins (WS)". Der "kleine WS" wird für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem sogenannten " "- Zeichen erteilt. Er wird benötigt, wenn der/die Besitzer(in) der Waffe diese außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume, oder seines befriedeten Besitztums führen möchte. Nach einer umfangreichen Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung des Antragstellers und der Zuverlässigkeit seiner bzw. ihrer Person, wird gegen eine Gebühr von 50 EUR der "kleine WS" ausgestellt. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge konnte erst in dieser Woche mit der Ausfertigung der ersten "kleinen Waffenscheine" begonnen werden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang besonders auch auf die sichere Aufbewahrung dieser Waffen. Auch Schreckschusswaffen müssen getrennt von der Munition aufbewahrt werden, so dass Unberechtigte (jeder, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat) keinen Zugriff hierauf haben. Eine Aufbewahrung zwischen der Bettwäsche oder in der Nachttischschublade reicht jedenfalls nicht aus. Auch nach altem Recht illegale Schusswaffen können noch bis zum 31.08.2003 an einen Berechtigten oder bei der Polizei abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt unterbleibt bei Abgabe eine Strafverfolgung. Hinzuweisen ist noch darauf, dass der Besitz von Munition , ohne eine entsprechende Erlaubnis, seit dem 01.04.2003 ebenfalls verboten ist. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen können noch bis zum 31.08.2003 Munition, welche aus der Zeit vor 1973 (Altbesitz), oder danach als erlaubnisfreie Munition erworben wurde, bei der für sie zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss das Kaliber und die jeweilige Anzahl der vorhandenen Patronen enthalten und in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Das Doppel dieser Anmeldung erhält der Anmelder als Bestätigung seiner Anmeldung und als Nachweis für den legalen Besitz dieser Munition zurück. Sämtliche Anträge/Vordrucke kann der Interessent unter der Internetadresse: www.en- kreis.de/Formulare/Polizeiverwaltung als "pdf-Datei" herunterladen und ausfüllen. Für Fragen zum Waffenrecht stehen die für das Waffenwesen zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde 58332 Schwelm unter den Tel.-Nr. 02336/9166- 1101 , 1103 oder 1104 während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Besuchszeiten sind Mo. - Fr. von 08.30 - 12.00 Uhr und zusätzlich Mi. 13.00 - 15.30 Uhr oder nach entsprechender vorheriger Vereinbarung.
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