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POL-EN: Gesetzesänderung zum 01.09.2021 - Frist für Waffenbesitzer*innen läuft ab

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Für bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine gelten seit dem 01. September 2020 nach dem Waffenrecht neue Regelungen, um die Nutzung von Schusswaffen in - Anlehnung an die EU-Richtlinie - für Terrorist*innen zu erhöhen. Die Übergangsfrist dieser Gesetzesänderung endet in 19 Tagen, am 01. September 2021. Mit Ablauf dieses Ultimatums drohen widerrechtlich Handelnden strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Änderung treten für Waffen(-teile) ab dem 01.09.2021 in Kraft?

   - Verbot von Magazinen für Langwaffen (über 10 Schuss)
   - Verbot von Magazinen für Kurzwaffen (über 20 Schuss)

Ausnahme: Bereits vor dem 13.07.2017 erworbene Magazine dieser Art können bis zum Fristende angezeigt und dann behalten werden.

Für die bald verbotenen Waffen(-teile) gilt: Bis zum 01.09.2021 können Sie diese noch straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei vor Ort abgeben. Alternativ können Waffenbesitzer*innen zum selben Termin eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt beantragen, um die angeführten Magazine oder wesentliche Waffenteile weiter behalten zu dürfen. Außerdem kann ebenso bei der zuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragt werden.

   - Eintragungspflicht von Salutwaffen
   - Eintragungspflicht von wesentlichen Teilen von Schusswaffen wie 
     z.B. Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses 
     einer Waffe, die nach dem 01.09.2020 erworben wurden
   - Regelverschärfung für den Besitz von Dekowaffen und -teilen

Die Gesetzeslage ist, was Dekowaffen und -teile sowie wesentliche Teile von Schusswaffen betrifft, komplex und Einzelfallabwägungen sind daher oft unumgänglich. Wenden Sie sich bei Besitz einer solcher Waffe deshalb in jedem Fall an die Waffenbehörde.

Wo können Waffenbesitzer*innen sich melden? Kontakt mit der zuständigen Waffenbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises nehmen Sie bitte unter folgenden Mailadresse auf: waffenrecht.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

Das Formular zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung der Magazine können Sie unter folgendem Link abrufen: https://ennepe-ruhr-kreis.polizei.nrw/sites/default/files/2021-08/Anzeige_Magazine.pdf

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

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