Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Polizei weist auf Gefahren beim Umrüsten von Kleinkraftrollern auf Mofa hin
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
Wie die Polizei in den letzten Wochen feststellte, kam es bei Anzeigen zu vermehrten Schwierigkeiten. Motorroller, welche nach der Betriebserlaubnis ein Kleinkraftrad 50 km/h sind, werden oft als Mofaroller deklariert. Der Weg dahin ist jedoch vorgeschrieben und sieht folgendes vor: Das Fahrzeug muss technisch auf 25 km/h Endgeschwindigkeit gedrosselt werden und darf keine Fußrasten für Mitfahrer haben. Der hintere Sitz muss mit einer Hartschalenverdeckung oder einer dauerhaft befestigten Tasche ohne Halteriemen ausgestattet sein, so dass dieser keinen Halt für Mitfahrer bietet. Eine technische Abnahme von TÜV oder DEKRA ist hierfür erforderlich und durch ein Gutachten vorzuweisen. Eine Kopie dieses Gutachtens wird in der Regel bei der Umänderung der Betriebserlaubnis durch das zuständigen Straßenverkehrsamt an die Originalbetriebserlaubnis angeheftet und abgestempelt. Zum Schluss wird das Fahrzeug bei der Versicherung als Mofa versichert. Die Polizei weist daraufhin, dass lediglich das Mitführen eines Gutachtens nicht ausreicht und ein Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet. Weitere Fragen beantwortet jede Polizeidienststelle.
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