POL-D: Alkoholverbot "vergessen"
Düsseldorf (ots)
Im Rahmen einer Alkoholkontrolle überprüfte die Düsseldorfer Polizei in der Sonntagnacht um kurz nach 03.00 Uhr auf der Corneliusstraße die Fahrtüchtigkeit eines 20-jährigen Kölners. Der junge Fahranfänger ist seit Dezember 2005 im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis. Bei ihm wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Die anschließende Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,36 Promille.
Der junge Mann hatte, nachdem er im Laufe der Nacht Sekt und Altbier getrunken hatte, nach eigenen Angaben ganz vergessen, dass für ihn die "0-Promille-Grenze" gilt. Das hat jetzt Folgen. Nach einer Anzeige der Polizei muss er mit zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt und einer Geldbuße in einer Höhe von 125 Euro rechnen. Die Probezeit für seine Fahrerlaubnis wird sich auf vier Jahre verlängern. Es bleibt zu hoffen, dass ein noch zu absolvierendes Aufbauseminar dem Fahranfänger entsprechend erinnert wird.
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