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POL-D: Alkoholverbot "vergessen"

Düsseldorf (ots)

Im Rahmen einer Alkoholkontrolle überprüfte die
Düsseldorfer Polizei in der Sonntagnacht um kurz nach 03.00 Uhr auf 
der Corneliusstraße die Fahrtüchtigkeit eines 20-jährigen Kölners. 
Der junge Fahranfänger ist seit Dezember 2005 im Besitz der 
Pkw-Fahrerlaubnis. Bei ihm wurde deutlicher Alkoholgeruch 
festgestellt. Die anschließende Atemalkoholmessung ergab einen Wert 
von 0,36 Promille.
Der junge Mann hatte, nachdem er im Laufe der Nacht Sekt und 
Altbier getrunken hatte, nach eigenen Angaben ganz vergessen, dass 
für ihn die "0-Promille-Grenze" gilt. Das hat jetzt Folgen. Nach 
einer Anzeige der Polizei muss er mit zwei Punkten beim 
Kraftfahrtbundesamt und einer Geldbuße in einer Höhe von 125 Euro 
rechnen. Die Probezeit für seine Fahrerlaubnis wird sich auf vier 
Jahre verlängern. 
Es bleibt zu hoffen, dass ein noch zu absolvierendes Aufbauseminar 
dem Fahranfänger entsprechend erinnert wird.
Polizeipräsidium Düsseldorf - Pressestelle
Jürgensplatz 5-7
40219 Düsseldorf
Fon +49(211)-870-2005
Fax +49(211)-870-2008
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