POL-D: Ergänzende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Düsseldorf - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die "connects 2 content-GmbH"
Düsseldorf (ots)
Ergänzende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Düsseldorf - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die "connects 2 content-GmbH" wegen Leistungsbetrug im Internet
Ihre Veröffentlichungen vom 10. März 2009
In dem vorgenannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind zwischenzeitlich etwa 2.000 Strafanzeigen von Geschädigten, die sich auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de registriert hatten, eingegangen. Der Tatverdacht richtet sich hierbei zurzeit gegen zwei männliche Beschuldigte. Nach rechtlicher Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Forderungen der "connects 2 content - GmbH" rechtlich nicht durchsetzbar oder einklagbar.
Die "connects 2 content - GmbH" übernahm zu Beginn des Jahres 2009 den Betrieb der vorgenannten Internetseiten und änderte im Anschluss daran die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für deren Nutzung. Die nun ab dem 1. Februar 2009 geltende Kostenpflichtigkeit der vorbenannten Internetseiten wurde den registrierten Nutzern in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten.
Anfang März 2009 versandte die "connects 2 content - GmbH" dann Rechnungen an die registrierten Benutzer über einen Jahresbeitrag in Höhe von 84 Euro, der im Voraus gezahlt werden sollte. Die nun für die Nutzer angeblich eingerichteten "Premium-Mitgliedschaften" sollte wenigstens zwei Jahre andauern.
Aufgrund dieses Vorgehens der Verantwortlichen der "connencts 2 content - GmbH" wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs eingeleitet. Der Tatverdacht richtet sich hierbei zurzeit gegen zwei männliche Beschuldigte. Nach rechtlicher Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Forderungen der "connects 2 content - GmbH" rechtlich nicht durchsetzbar oder einklagbar.
Trotz Kenntnis um die laufenden Ermittlungen versandte die "connects 2 content - GmbH" zu Beginn des Monats April 2009 Mahnungen an die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten.
Aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse gehen sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wie auch die Polizei Düsseldorf davon aus, dass die Verantwortlichen der "connects 2 content - GmbH" auch weiterhin die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten zur Zahlung des geforderten Jahresbeitrags zu bewegen versuchen, möglicherweise unter Einschaltung eines Inkasso-Büros und eines Mahnanwaltes. . Den durch die "connects 2 content - GmbH" angeschriebenen Nutzern wird geraten, keine Zahlungen zu veranlassen.
Angesichts der großen Anzahl von Geschädigten, die bereits gezahlt haben, wird voraussichtlich die Einbeziehung der Fälle, in denen es mangels Zahlung nur zum versuchten Betrug gekommen ist, nicht in eine mögliche Anklage einbezogen werden. Die Erstattung einer Anzeige durch Nutzer, die nicht gezahlt haben, erscheint daher entbehrlich.
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