POL-D: Statement des Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg anlässlich des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 28. Juli 2009 zum Freiburger Alkoholkonsumverbot.
Düsseldorf/Freiburg/Mannheim (ots)
Die Entscheidung bedeutet zunächst einen herben Rückschlag für die Stadt Freiburg, die das dort geltende Alkoholkonsumverbot, das zu einer erheblichen Verbesserung der Situation im so genannten Bermuda-Dreieck geführt hat, nunmehr wieder rückgängig machen muss.
Die Entscheidung bedeutet aber auch, dass wir in Düsseldorf in absehbarer Zeit auf dieses Instrumentarium nicht zurückgreifen können. Ich bedauere dies, weil ein örtlich und zeitlich befristetes Alkoholkonsumverbot - was Freiburg auch gezeigt hat - eine geeignete Möglichkeit gewesen wäre, die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituationen weiter zu minimieren.
Auch nach dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg werden wir an unserem erfolgreichen Konzept "Sichere Altstadt" festhalten und unsere Arbeit engagiert fortsetzen.
Was die gerichtliche Entscheidung als solche angeht, bin ich mir sicher, dass sie nicht nur in Fachkreisen noch heftig diskutiert werden wird.
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