POL-D: Erfolgreicher Schlag gegen organisiertes Verbrechen in der Landeshauptstadt - Drahtzieher in Haft - Opfer-Hotline gut angenommen - Weitere Geschädigte
Düsseldorf (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Düsseldorfer Polizei
Mit großem Erfolg durchsuchten gestern mehrere Hundert Polizisten, Staatsanwälte und Steuerfahnder über 40 Bordelle, Tabledance-Bars, Steuerberatungsbüros und Privatwohnungen in Düsseldorf, Bonn, Wuppertal, Voerde, Monheim, Meerbusch, Willich, Wachtberg und Boppard. Es wurden elf Haftbefehle vollstreckt und zwei weitere Männer und eine Frau wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen. Darüber hinaus stellten die Ermittler Amphetamine, Kokain, Anabolika, Medikamente und bislang noch nicht identifizierte Substanzen fest. Auch Bargeld in einer Höhe von über 230.000 Euro und erlaubnisfreie Waffen wurden sichergestellt. Die Auswertung aller Asservate, vor allem der umfangreichen Geschäftsunterlagen, der Laptops und Smartphones, wird nach Aussagen der Spezialisten noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. "Sehr erfreulich ist auch die Resonanz auf unsere Opfer-Hotline", so Kriminaloberrat Roland Wolff. Zwischenzeitlich hat sich über ein Dutzend weiterer Geschädigter bei der Düsseldorfer Polizei gemeldet; einer sogar aus den USA. "Wir möchten vermeintliche Opfer oder Zeugen noch einmal darum bitten, sich dringend unter der Rufnummer +49(0)211-870 5701 bei uns zu melden. Auch Prostituierte der entsprechenden Etablissements, die Opfer von Straftaten wurden, sind aufgefordert, die Hotline zu nutzen." Die elf Beschuldigten, die gestern festgenommen wurden, sind zwischenzeitlich dem Haftrichter vorgeführt worden. Bei zehn Personen, insbesondere den beiden Hauptbeschuldigten, Thomas M. und Bertram W., wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die richterliche Vorführung einer weiblichen Servicekraft dauert derzeit noch an. "Wir werden in unserem Engagement, Düsseldorf für Kriminelle unattraktiv zu machen, nicht nachlassen. Auch Bordelle, Amüsierbetriebe oder sonstige Etablissements mit augenscheinlich privater Atmosphäre sind keine rechtsfreien Räume", so Einsatzleiter Wolff.
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