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POL-D: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Ermittlungsverfahren gegen Bertram W. und andere wegen räuberischer Erpressung u.a.; Entscheidung der 20. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom heutigen Tage

Ihre Berichterstattung

Nach der Entscheidung der 20. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf, auch den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Thomas M. mangels dringenden Tatverdachts aufzuheben, befindet sich zum Kernkomplex des Verfahrens gegenwärtig noch ein Beschuldigter in Haft. Seine Haftbeschwerde hat die Kammer als unbegründet verworfen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Aufhebung der Haftbefehle bzgl. der Beschuldigten Thomas M., Oguz G. und Inka S. Beschwerde eingelegt. Die angefochtene Entscheidung geht davon aus, es bestehe zwar ein dringender Tatverdacht, dass in den Bordellen Straftaten begangen worden seien. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um nicht abgesprochene, zufällig ähnliche Taten einzelner Beschuldigter handele. Dem tritt die Staatsanwaltschaft mit der Beschwerde entgegen. Sie geht nach wie vor davon aus, dass auch dringende Gründe für eine systematische Tatbegehung auf "Anordnung von oben" sprechen. Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls betreffend Bertram Wollersheim wird hingegen bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt. Maßgebend hierfür sind u.a. neue Zeugenaussagen, die den Beschuldigten zumindest teilweise entlasten. Die Ermittlungen dauern aber auch insoweit an.

Im Auftrag

Christoph Kumpa

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf
StA Christoph Kumpa

Telefon: 0211-6025 1229

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