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POL-D: *** Meldung aus dem Bereich der Autobahnpolizei *** Autobahnpolizei Düsseldorf kontrolliert Feiertagsfahrverbot für Lkw an Christi Himmelfahrt

Düsseldorf (ots)

Die Autobahnpolizei Düsseldorf weist daraufhin, dass am Donnerstag, 9. Mai 2013 (Christi Himmelfahrt), in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, in Deutschland ein Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lkw gilt. Zur Einhaltung dieses Verbotes werden insbesondere in Grenznähe zu den Niederlanden entsprechende Kontrollen auf den Autobahnen A 3, A 40, A 57 und A 61 durchgeführt. Lkw-Fahrer, deren Transporte weder unter die Ausnahmeregelungen (§ 30 StVO) fallen noch eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, werden gebeten, während der Verbotszeiten keine Fahrten durchzuführen.

Bereits in der vergangenen Woche, am Maifeiertag (1. Mai), führten die Beamten der Autobahnpolizei Düsseldorf am Grenzübergang zu den Niederlanden auf der A 40 Kontrollen durch. Von den 178 überprüften Fahrzeugen waren 125 ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs, so dass die Fahrer gegen das Feiertagsfahrverbot verstießen und mit erheblichen Bußgeldern belegt wurden.

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