POL-D: Fotoeinladung
Düsseldorf (ots)
Einladung zum Foto- und Pressetermin am Mittwoch, 23. Mai, 12:30 Uhr, Oberkassel, Lerchenstraße Geschwindigkeitsmessung im verkehrsberuhigten Bereich
Pressemitteilung zum Thema - verkehrsberuhigte Bereiche -
Bei Geschwindigkeitsmessungen in verkehrsberuhigten Bereichen stellt die Düsseldorfer Polizei immer wieder fehlende Kenntnisse der Fahrzeugführer/ -innen über die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit fest.In den durch das Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen sogenannten «Wohn- und Spielstraßen» gilt nicht der sonst übliche und wichtige Trennungsgrundsatz zwischen den verschiedenen Verkehrsarten, hier haben Fußgänger den Vortritt. Fußgänger oder Kinder mit Spielgeräten dürfen die Straße benutzen, verbunden mit der Pflicht, den Fahrzeugverkehr nicht unnötig zu behindern.
Alle Fahrzeuge dürfen in diesen verkehrsberuhigten Bereichen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, so dass die Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Schrittgeschwindigkeit orientiert sich an der durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit, die sich auf 4 - 7 km/h beläuft. Nach dem Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog schreitet die Polizei bei nachweisbaren Geschwindigkeiten über 10 km/h ein. Deshalb kann der unüberlegte oder unverantwortliche Tritt auf das Gaspedal auf diesen Straßen «schnell» zu empfindlichen Konsequenzen führen.
Bereits durch die niveaugleiche bauliche Gestaltung der verkehrberuhigten Bereiche wird deren Funktion als Aufenthalts- und Bewegungsraum für Fußgänger und die untergeordnete Rolle des Fahrzeugverkehrs verdeutlicht. Dies müssen die Fahrzeugführer/ -innen auch bei längeren Strecken (z.B. Heinrich-Könn-Straße oder Mannesmannufer) innerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche beachten. Hier dürfen Kinder auf der Straße spielen und ihren Bewegungsdrang ausleben. Gerade deshalb kommen dort die Grundsätze der gegenseitigen Rücksichtnahme und Vorsicht bei der Teilnahme am Verkehrsgeschehen zum Tragen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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