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POL-D: Polizeipräsidium Düsseldorf mit landesweiter Organisation der Rasterfahndung beauftragt

Düsseldorf (ots)

Pressemitteilung
Polizeipräsidium Düsseldorf mit landesweiter Organisation
der Rasterfahndung beauftragt - Arbeitsgruppe «Lupe» koordiniert
die Fahndung
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat das
Polizeipräsidium Düsseldorf mit der landesweiten Durchführung
der Rasterfahndung nach § 31 Polizeigesetz des Landes NW
beauftragt.
   Mit Beschluss vom 2. Oktober 2001 hat der zuständige Richter
am Amtsgericht Düsseldorf die landesweite Rasterfahndung in
Nordrhein-Westfalen angeordnet.
Bei der Rasterfahndung werden große Datenbestände
automatisiert und anonymisiert gegenüber festgelegten Suchdaten
(Fahndungsraster) abgeglichen. Nur Datensätze, die auf das
Fahndungsraster zutreffen, gelangen dann den Beamten zur
Kenntnis. Dadurch bleibt die Anonymität einer Vielzahl
betroffener Personen soweit wie möglich gewahrt.
«Kein Polizeibeamter kann/ wird ein Einzeldatum zur Kenntnis
nehmen, bevor die Rasterung abgeschlossen ist», betonte heute
Polizeipräsident Michael Dybowski.
Eine Veröffentlichung der Rasterkriterien und der Adressaten
kann aus taktischen Gründen nicht erfolgen.
Auf der Basis der bisher erzielten Ermittlungsergebnisse in
Deutschland und den USA sind fahndungsrelevante Kriterien
festgelegt worden. «Schläfer», um deren Identifizierung es hier
geht, leben unauffällig und sozial angepasst. Mit Hilfe des
erstellten Fahndungsrasters soll es gelingen, diese Personen
«aufzuspüren».
«Die Rasterfahndung nach Polizeigesetz dient der Eingrenzung
und Verringerung von Gefahr. Ausländische Studenten werden nicht
automatisch unter Verdacht gestellt und somit stigmatisiert. Mit
allen Daten wird die Polizei sensibel und bedacht umgehen», so
der Düsseldorfer Polizeipräsident.
Das PP Düsseldorf wird unterstützt durch 15
Kriminalhauptstellen: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund,
Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld,
Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.
Mitarbeiter dieser Behörden fordern von den Adressaten die
entsprechenden Datensätze an. Den maschinellen Abgleich
veranlassen Beamte des PP Düsseldorf. Hier wurde eine
Arbeitsgruppe «Lupe» eingerichtet, die für die Organisation der
landesweiten Rasterfahndung zuständig ist.
Die Rasterfahndung hat eine sehr hohe Priorität für die
Polizei in Nordrhein-Westfalen. In enger Zusammenarbeit mit
allen Bundesländern und dem Bundeskriminalamt werden neue
Ermittlungserkenntnisse ebenfalls auf ihre Rastertauglichkeit
überprüft.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düsseldorf

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008

Original content of: Polizei Düsseldorf, transmitted by news aktuell

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