POL-D: Polizeipräsidium Düsseldorf mit landesweiter Organisation der Rasterfahndung beauftragt
Düsseldorf (ots)
Pressemitteilung
Polizeipräsidium Düsseldorf mit landesweiter Organisation der Rasterfahndung beauftragt - Arbeitsgruppe «Lupe» koordiniert die Fahndung
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Polizeipräsidium Düsseldorf mit der landesweiten Durchführung der Rasterfahndung nach § 31 Polizeigesetz des Landes NW beauftragt. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2001 hat der zuständige Richter am Amtsgericht Düsseldorf die landesweite Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen angeordnet.
Bei der Rasterfahndung werden große Datenbestände automatisiert und anonymisiert gegenüber festgelegten Suchdaten (Fahndungsraster) abgeglichen. Nur Datensätze, die auf das Fahndungsraster zutreffen, gelangen dann den Beamten zur Kenntnis. Dadurch bleibt die Anonymität einer Vielzahl betroffener Personen soweit wie möglich gewahrt.
«Kein Polizeibeamter kann/ wird ein Einzeldatum zur Kenntnis nehmen, bevor die Rasterung abgeschlossen ist», betonte heute Polizeipräsident Michael Dybowski.
Eine Veröffentlichung der Rasterkriterien und der Adressaten kann aus taktischen Gründen nicht erfolgen.
Auf der Basis der bisher erzielten Ermittlungsergebnisse in Deutschland und den USA sind fahndungsrelevante Kriterien festgelegt worden. «Schläfer», um deren Identifizierung es hier geht, leben unauffällig und sozial angepasst. Mit Hilfe des erstellten Fahndungsrasters soll es gelingen, diese Personen «aufzuspüren».
«Die Rasterfahndung nach Polizeigesetz dient der Eingrenzung und Verringerung von Gefahr. Ausländische Studenten werden nicht automatisch unter Verdacht gestellt und somit stigmatisiert. Mit allen Daten wird die Polizei sensibel und bedacht umgehen», so der Düsseldorfer Polizeipräsident.
Das PP Düsseldorf wird unterstützt durch 15 Kriminalhauptstellen: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal. Mitarbeiter dieser Behörden fordern von den Adressaten die entsprechenden Datensätze an. Den maschinellen Abgleich veranlassen Beamte des PP Düsseldorf. Hier wurde eine Arbeitsgruppe «Lupe» eingerichtet, die für die Organisation der landesweiten Rasterfahndung zuständig ist.
Die Rasterfahndung hat eine sehr hohe Priorität für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. In enger Zusammenarbeit mit allen Bundesländern und dem Bundeskriminalamt werden neue Ermittlungserkenntnisse ebenfalls auf ihre Rastertauglichkeit überprüft.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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