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POL-D: Hinweise zur sicheren Verkehrsteilnahme in der dunklen Jahreszeit

Düsseldorf (ots)

Pressebericht
   mit Hinweisen der Polizei zur sicheren Verkehrsteilnahme in
der dunklen Jahreszeit
Die Polizei nimmt mehrere Unfälle der vergangenen Tage zum
Anlass, um an die jahreszeitlich bedingten Veränderungen des
Verkehrsgeschehen zu erinnern.
Laub, Regen, Fahrbahnnässe, Nebel, Dämmerung in den
Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend
verändern in dieser Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum
Nachteil aller Verkehrsteilnehmer. Zudem werden am kommenden
Sonntag die Uhren auf die Winterzeit umgestellt, es wird abends
eine Stunde früher dunkel.
   Was die wenigsten wissen: Bei Dunkelheit wird die Sehschärfe
um bis zu 90 % reduziert.
Deshalb sollten alle Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten den
jahreszeitlichen Bedingungen anpassen. Beispielsweise kommt
bereits im Herbst der korrekten Beleuchtung aller Fahrzeuge im
Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu. Während der
Dämmerung und bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es
sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, auch an Fahrrädern.
   Dies kann sogar dazu führen, dass an dunklen Herbst- und
Wintertagen sowie bei Regen, Nebel und Schneefall tagsüber mit
Licht gefahren werden muss. Bei solch schlechten
Sichtverhältnissen dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet
werden. Nebelschlussleuchten dürfen wegen ihrer Blendwirkung nur
benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m
beträgt. Motorradfahrer müssen auch am Tage mit Abblendlicht
fahren.
Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen anzupassen. Es darf nur
so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren
Strecke angehalten werden kann!
   Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Regen- oder Schneefall
weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren
werden, falls nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten
ist. Besonders gefährlich ist das Fahren auf nassem Laub und auf
Reif- und Eisglätte. Mit Reif- und Eisglätte ist an kalten Tagen
besonders in den Abend- und Nachtstunden zu rechnen, und zwar
vor allem auf Brücken und freien Strecken.
   Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit
anderer rät die Polizei in diesen Jahreszeiten zu einer
besonders defensiven Fahrweise und besonderer Rücksichtnahme im
Straßenverkehr.
   Kraftfahrzeugführer können die Beleuchtung ihrer Fahrzeuge
noch bis zum 31.10.2001 im Rahmen der Beleuchtungsaktion der
Verkehrswacht und der anderen Verkehrsverbände in allen an
dieser Aktion beteiligten Werkstätten überprüfen lassen.
Auch für die Fußgänger ist eine Anpassung an die besonderen
Verkehrsverhältnisse zu empfehlen. Helle Kleidung, bei Kindern
möglichst mit reflektierenden Materialen versehen, verbessert
erheblich die Sichtbarkeit von Fußgängern.
   Im Winter verunglücken auf dem morgendlichen dunklen
Schulweg doppelt so viele Kinder wie im Sommer. Deshalb sollten
Schulkinder nur mit einem Schulranzen, der die geltenden
Sicherheitskriterien erfüllt und zu großen Teilen aus
fluoreszierendem und retroreflektierendem Material besteht, den
Schulweg antreten.
   Darüber hinaus sollten an der Kleidung der Kinder
zusätzliche Reflektoren, die es in unterschiedlichen Formen und
Ausführungen bei den Verkehrsverbänden und im Handel gibt,
befestigt werden. Bedenken Sie: Die Sicherheit der Kinder hängt
im wesentlichen von der Sichtbarkeit ab! Dies gilt nicht nur für
den Schulweg.
Ein Beispiel: Ein dunkel gekleideter Fußgänger kann im
Abblendlicht frühestens aus 25 m Entfernung wahrgenommen werden.
Trägt er helle Kleidung, sind es bereits 40 m. Reflektoren, die
an der Kleidung des Kindes baumeln, lassen es auf 130 m bis 140
m für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden.
(Stephan Schuhen -Verkehrsdezernat)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düsseldorf

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008

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