POL-D: Presseerklärung II der Staatsanwaltschaft Düsseldorf - Absturz des Fluges 4U 9525 über den französischen Alpen
Düsseldorf (ots)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf 27.03.2015 - Der Pressedezernent
Absturz des Fluges 4U 9525 über den französischen Alpen
Presseerklärung II der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungsergebnisse
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnungen des verstorbenen Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz abgeschlossen.
Die Maßnahmen haben nicht zur Auffindung eines sog. Abschiedsbriefes oder Bekennerschreibens geführt. Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben.
Allerdings wurden Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen. Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat. Vernehmungen hierzu sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen werden noch einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir die Angehörigen und die Öffentlichkeit weiter informieren.
Die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich sind vom Dezernenten des Verfahrens über die vorläufigen Ergebnisse der auch von französischer Seite angeregten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden.
Ralf Herrenbrück Oberstaatsanwalt
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Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Ralf Herrenbrück
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