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POL-D: Absturz des Fluges 4U 9525 über den französischen Alpen - Ergänzung der Presseerklärung III der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

(Ergänzung letzter Satz)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf 30.03.2015 - Der Pressedezernent

Absturz des Fluges 4U 9525 über den französischen Alpen

Presseerklärung III der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungsergebnisse

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet unter Federführung eines erfahrenen Kapitaldezernenten und unterstützt durch mehrere Kolleginnen und Kollegen die bislang sichergestellten Beweismittel aus.

Zudem sind bereits eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld vernommen worden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht an Spekulationen zur Motivlage des verstorbenen Co-Piloten beteiligen will und kann. Die Ermittlungsbehörden haben sich allein an Fakten zu halten. Aufgrund der sichergestellten Dokumente und Dateien können indes bereits folgende - vorläufige - Bewertungen vorgenommen werden.

Die zuvor in Presseerklärungen mitgeteilten Ergebnisse von Beweiserhebungen gelten uneingeschränkt fort. Insbesondere fehlt es weiterhin sowohl an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnisses. Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können.

Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus. Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren - vor Erlangung des Pilotenscheines - über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung. Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Besuche bei Fachärzten für Neurologie und Psychatrie mit entsprechenden Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass dabei allerdings Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist.

Ralf Herrenbrück Oberstaatsanwalt

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Ralf Herrenbrück
Oberstaatsanwalt
Telefon: 0211-6025-1237

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