POL-D: Rasterfahndung in NRW
Düsseldorf (ots)
Rasterung in NRW führt zu circa 10.000 Recherchefällen
Die Datenerhebung ist ohne nennenswerte Probleme abgeschlossen worden. Gegen die Anordnung des Amtsrichters beim Amtsgericht Düsseldorf zur Durchführung der Rasterfahndung sind bisher circa 20 Beschwerden eingegangen, die jedoch in der Beschwerdeinstanz (Landgericht) zurückgewiesen wurden.
Aus den bei Universitäten erhobenen 500.000 Datensätzen ist durch die Rasterung ein Restbestand von circa 10.000 Recherchefällen übrig geblieben. Aus dieser Datenmenge müssen durch weitere, aufwendige Ermittlungen mögliche Schläfer ausgefiltert werden.
Alle nicht mehr notwendigen Daten werden aus der Abgleichdatei gelöscht. Die Datenträger werden versiegelt aufbewahrt und nach den einschlägigen Bestimmungen des Polizei- und/oder des Datenschutzgesetzes vernichtet.
Die Recherchefälle werden auf die Kriminalhauptstellen (16) verteilt. Dort sind mit diesen Aufgaben insgesamt 350 Beamte in NRW betraut. Die «AG Lupe» rechnet damit, dass diese Recherchen bis zu zwei Monate dauern können.
Am Ende der Recherche werden alle rechtlich nicht mehr benötigten Daten gelöscht.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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