POL-D: OLG Beschluss zur Rasterfahndung
Düsseldorf (ots)
Nach dem OLG Beschluss - Arbeit der AG Lupe geht weiter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem polizeilichen Verwaltungsverfahren in letzter Instanz entschieden. «Das Gericht hat die Rasterfahndung in NRW grundsätzlich für rechtmäßig erklärt und die Notwendigkeit bejaht», begrüsste der Düsseldofer Polizeipräsident Michael Dybowski den Beschluss. Beanstandet hat das Gericht in Teilen die Übermittlung von Daten deutscher Studenten. Es hat insoweit «Lücken» für «vertretbar» gehalten. Das Polizeipräsidium Düsseldorf wollte angesichts der drohenden Gefahren Lücken nach Möglichkeit ausschließen. In der maschinell ausgefilterten Datenmenge (circa 11.000 Datensätze von Mitte November) sind nur noch Daten von Personen enthalten, deren Übermittlung an die Polizei auch nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig gewesen war. Deshalb kann die AG Lupe ihre Arbeit auch uneingeschränkt fortsetzen. Die circa 11.000 Recherchefälle sind von der Polizei weitestgehend überprüft. «Wir werden in Kürze Einzelheiten zu dem Ergebnis der Recherchen mitteilen», betonte der Leiter der AG Lupe, Stefan Wey.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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