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POL-D: Zwei lokale Meldungen

Düsseldorf (ots)

Alkoholisierter Mofafahrer ohne Helm,
aber mit Beifahrer in Pempelfort angehalten
Ohne Helm, aber mit einem Beifahrer war am Donnerstagmittag
ein Mofafahrer in Pempelfort unterwegs. Polizeibeamte, die die
beiden Männer anhielten, stellten in der Atemluft des Fahrers
Alkoholgeruch fest. Der Fahrer hatte zudem keine erforderliche
Prüfbescheinigung. Eine Anzeige erhält auch der Sozius, da er
der Halter des Mofa ist.
Gegen 15 Uhr hielten Polizeibeamte einen Mofa-Fahrer auf der
Derendorfer Straße an, da der 32-jährige Mann keinen Helm trug.
Bei der Überprüfung des 32-Jährigen stellten die Beamten
Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Eine Atemalkoholanalyse in
der Wache ergab einen Wert von 0,76 Promille. Weitere
Ermittlungen ergaben, dass der Mann keine erforderliche
Prüfbescheinigung zum Führen des Mofas hatte. Auch war das Mofa
nur für eine Person zugelassen. Der 41-jährige Sozius hätte dies
wissen müssen, da er der Halter des Mofas ist, wie sich
herausstellte. Die Beamten fertigten gegen beide Männer
Anzeigen.
Mehr als 40 Mofafahrer in Stadtmitte fuhren im Monat März
ohne Versicherungsschutz
Die Motorradpolizisten in der Innenstadt mussten im Monat
März 44 Anzeigen gegen Mofa-Fahrer fertigen, da diese keinen
gültigen Versicherungsschutz mehr hatten.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres (Stichtag 1. März)
müssen Mofa-Fahrer ein neues Kennzeichen an ihrem Fahrzeug
anbringen. Das neue Kennzeichen, in diesem Jahr in der Farbe
schwarz, erhalten die Halter direkt bei den Versicherungen. Erst
mit dem Kauf des Kennzeichens ist das Mofa oder das Moped
versichert. Einige Halter nehmen diese wichtige Pflicht nicht
ernst. Im Monat März fuhren in der Innenstadt 44 Halter von Mofa
und Moped ohne den notwendigen und vorgeschriebenen
Versicherungsschutz. Der Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz wird erfahrungsgemäß mit einem
Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft geahndet.
Viele Halter manipulieren zudem ihre Fahrzeuge, so dass sie
deutlich schneller fahren können. Bei bislang 15
sichergestellten und durch Gutachter überprüfte Mofas/ Mopeds
bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Spitzenreiter war ein
Mofa, das eine Endgeschwindigkeit von 110 km/h aufwies. In
solchen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis. Die
Prüfbescheinigung für Mofas reicht nicht mehr aus und die Fahrer
fahren ohne Fahrerlaubnis.Auch die Sicherheit ist dann nicht
mehr gewährleistet, da die Fahrzeuge nicht für solche
Geschwindigkeiten ausgerichtet sind. Insbesondere die
Bremseinrichtungen und die Reifen halten solchen Belastungen auf
Dauer nicht Stand und versagen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düsseldorf

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008

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