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POL-D: Sicherheits-und Überwachungsaktion "Radfahrer und Fußgänger" vom 10 bis 24. Mai 2002 - Pkw-Fahrer gefährden Radler beim Ein- und Aussteigen

Düsseldorf (ots)

Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Ein- und Aussteigen im
Hinblick auf den Radverkehr
In der Straßenverkehrsordnung ist die Situation zwischen einem  
Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug verlassen oder in das Fahrzeug  
einsteigen möchte, eindeutig geregelt. Er muss sich nach § 14  
Straßenverkehrsordnung so verhalten, dass eine Gefährdung anderer  
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Verhält sich ein Fahrzeugführer nicht entsprechend umsichtig, hat  
dieser Fehler bei anderen Kraftfahrzeugen in der Regel einen  
erheblichen Sachschaden zur Folge.  Die Folgen sind anders, wenn 
nicht auf den Radverkehr geachtet oder  ein Radfahrer übersehen 
wird. Auch wenn der dann stürzende Radfahrer  nicht vom 
nachfolgenden Kfz-Verkehr erfasst wird, führen diese  
Verkehrsunfälle häufig zu schweren Verletzungen von Menschen.
So wie am Mittwoch, 08.05.2002, um 16.11 Uhr auf der Oberbilker  
Allee 24. Eine 46-jährige Radfahrerin befuhr am rechten Fahrbahnrand 
 die Oberbilker Allee in Richtung Corneliusstraße. Ein 31-jähriger  
Kfz-Führer, der seinen Pkw auf dem Parkstreifen eingeparkt hatte,  
übersah die Radfahrerin und öffnete ohne die erforderliche Sorgfalt  
seine Fahrertür. Die Radfahrerin hatte keine Möglichkeit zu  
reagieren und stieß mit dem Fahrrad ungebremst gegen die  
Fahrzeugtür. Durch den Sturz erlitt sie Prellungen am Körper und  
verschiedene Kopfverletzungen, so dass sie im Krankenhaus verbleiben 
 musste.
Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug sollten die Fahrzeugführer stets  
sich und die anderen Insassen zur vom Gesetzgeber eingeforderten  
höchsten Sorgfalt anhalten.Reicht der Rückblick auf die Straße nicht 
 weit genug, darf die Tür zunächst nur langsam einen Spalt weit  
geöffnet werden, um die Sichtbedingungen zu verbessern. Dies gilt  
für das Türöffnen links und rechts. Besonders an Radverkehrsanlagen  
wie Radwegen, Radfahrstreifen oder Angebotsstreifen kann dieses  
Verhalten erforderlich sein.
Die Radfahrer müssen mit einem solchen spaltweisem Türöffnen rechnen 
 und bei der Fahrt entlang parkender oder haltender Fahrzeuge  
entsprechenden Seitenabstand einhalten. Dabei sollten sie  
insbesondere auf Fahrzeuge mit Insassen achten und ihr Fahrverhalten 
 darauf abstimmen.
Im Rahmen der Sicherheits- und Überwachungsaktion "Radfahrer 
und  Fußgänger" vom 10. - 24. Mai 2002 wird die Polizei 
auch das  Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachten und gegen  
Verkehrsverstöße einschreiten. Dies kann im Hinblick auf die  
Pflichten von Fahrzeugführern beim Ein- und Aussteigen nur schwer  
gezielt geschehen. Deshalb ist wichtig, dass sich alle  
Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst verhalten, Nachlässigkeiten 
 vermeiden und die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme im  
Straßenverkehr an den Tag legen. So lassen sich die Gefahren des  
Straßenverkehrs wirksam verringern und Unfälle verhindern.
Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=13248

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düsseldorf

Pressestelle
Telefon:0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008
Email:

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