POL-D: Sicherheits-und Überwachungsaktion "Radfahrer und Fußgänger" vom 10 bis 24. Mai 2002 - Pkw-Fahrer gefährden Radler beim Ein- und Aussteigen
Düsseldorf (ots)
Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Ein- und Aussteigen im Hinblick auf den Radverkehr
In der Straßenverkehrsordnung ist die Situation zwischen einem Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug verlassen oder in das Fahrzeug einsteigen möchte, eindeutig geregelt. Er muss sich nach § 14 Straßenverkehrsordnung so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Verhält sich ein Fahrzeugführer nicht entsprechend umsichtig, hat dieser Fehler bei anderen Kraftfahrzeugen in der Regel einen erheblichen Sachschaden zur Folge. Die Folgen sind anders, wenn nicht auf den Radverkehr geachtet oder ein Radfahrer übersehen wird. Auch wenn der dann stürzende Radfahrer nicht vom nachfolgenden Kfz-Verkehr erfasst wird, führen diese Verkehrsunfälle häufig zu schweren Verletzungen von Menschen.
So wie am Mittwoch, 08.05.2002, um 16.11 Uhr auf der Oberbilker Allee 24. Eine 46-jährige Radfahrerin befuhr am rechten Fahrbahnrand die Oberbilker Allee in Richtung Corneliusstraße. Ein 31-jähriger Kfz-Führer, der seinen Pkw auf dem Parkstreifen eingeparkt hatte, übersah die Radfahrerin und öffnete ohne die erforderliche Sorgfalt seine Fahrertür. Die Radfahrerin hatte keine Möglichkeit zu reagieren und stieß mit dem Fahrrad ungebremst gegen die Fahrzeugtür. Durch den Sturz erlitt sie Prellungen am Körper und verschiedene Kopfverletzungen, so dass sie im Krankenhaus verbleiben musste.
Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug sollten die Fahrzeugführer stets sich und die anderen Insassen zur vom Gesetzgeber eingeforderten höchsten Sorgfalt anhalten.Reicht der Rückblick auf die Straße nicht weit genug, darf die Tür zunächst nur langsam einen Spalt weit geöffnet werden, um die Sichtbedingungen zu verbessern. Dies gilt für das Türöffnen links und rechts. Besonders an Radverkehrsanlagen wie Radwegen, Radfahrstreifen oder Angebotsstreifen kann dieses Verhalten erforderlich sein.
Die Radfahrer müssen mit einem solchen spaltweisem Türöffnen rechnen und bei der Fahrt entlang parkender oder haltender Fahrzeuge entsprechenden Seitenabstand einhalten. Dabei sollten sie insbesondere auf Fahrzeuge mit Insassen achten und ihr Fahrverhalten darauf abstimmen.
Im Rahmen der Sicherheits- und Überwachungsaktion "Radfahrer und Fußgänger" vom 10. - 24. Mai 2002 wird die Polizei auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachten und gegen Verkehrsverstöße einschreiten. Dies kann im Hinblick auf die Pflichten von Fahrzeugführern beim Ein- und Aussteigen nur schwer gezielt geschehen. Deshalb ist wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst verhalten, Nachlässigkeiten vermeiden und die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr an den Tag legen. So lassen sich die Gefahren des Straßenverkehrs wirksam verringern und Unfälle verhindern.
Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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