POL-D: Ation "Radfahrer und Fußgänger" vom 10. bis 24. Mai 2002 - Verhalten an Fußgängerüberwegen
Düsseldorf (ots)
Pressemitteilung zum Verhalten an Fußgängerüberwegen
Im Rahmen der Aktion "Radfahrer und Fußgänger" vom 10. - 24. Mai 2002 wird die Polizei auch das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer an Fußgängerüberwegen besonders überwachen. Bei Verkehrsverstößen müssen die Betroffenen mit Verwarnungsgeldern oder Anzeigen rechnen.
Fußgängerüberwege oder "Zebrastreifen" sind im Düsseldorfer Straßenraum ein bekanntes Gestaltungselement. Sie ermöglichen den Fußgängern ein freieres Queren von Fahrbahnen und dem Fahrzeugverkehr ein homogeneres Befahren der Straßen. Es besteht keine zeitliche Bindung in den Programmablauf einer Lichtsignalanlage, so dass alle Verkehrsteilnehmer von diesen Vorteilen profitieren. Wurde der "Zebrastreifen" sachgerecht eingerichtet und ausgestattet, ist er eine bewährte und sichere Querungsstelle. Diese Verkehrssicherheit ist allerdings auch wesentlich von dem Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer und die Beachtung der dort gültigen Verkehrsvorschriften abhängig.
- Das Freihalten der wichtigen Sichtbeziehungen, das sich Annähern nur mit mäßiger Geschwindigkeit und die Beachtung des Überholverbotes sind durch den Kfz-Verkehr unbedingt einzuhalten.
- Aber auch die Fußgänger müssen den Blickkontakt mit dem Fahrzeugführer suchen und ihre Absicht deutlich machen. Erst wenn sie dadurch sicher sind, dass dieser ihre Querungsabsicht erkannt hat und sich entsprechend verhält, dürfen sie den "Zebrastreifen" betreten. Das gleiche Verhalten ist ebenfalls hinsichtlich des Gegenverkehrs auf der anderen Fahrbahnhälfte unbedingt erforderlich.
Der Fahrzeugführer sollte nach Erkennen der Benutzungsabsicht dem Fußgänger dieses dann auch eindeutig durch sein Fahrverhalten signalisieren.
- Die Vorrangregelung an den Fußgängerüberwegen hat zwar auch für Rollstuhlfahrer Geltung, aber nicht für den Radverkehr. Deshalb ist für den Radfahrer wichtig: Nur falls Sie absteigen und das Fahrrad über den "Zebrastreifen" schieben, kommen Sie in den Genuss des dortigen Fußgängervorrangs! Wenn Radfahrer, oftmals in Unkenntnis dieser Vorschrift, den Fußgängerüberweg teilweise ohne Verringerung der Geschwindigkeit mit dem Fahrrad befahren und einfach "blind" auf dessen Wirkung vertrauen, sind Verkehrsunfälle vorprogrammiert.
Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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