POL-D: Heerdt /Wersten - Zwei Taten in einer Nacht - Intensivtäter-Duo nach Kennzeichen- und Rollerdiebstahl festgenommen - Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Düsseldorf (ots)
Heerdt /Wersten - Zwei Taten in einer Nacht - Intensivtäter-Duo nach Kennzeichen- und Rollerdiebstahl festgenommen - Diensthund "Sepp" im Einsatz - Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und ohne Fahrerlaubnis - Haftrichter
In der Nacht zu heute gerieten gleich zweimal zwei jugendliche Intensivtäter (beide 17 Jahre alt) ins Visier der Beamten der Düsseldorfer Polizei.
Gegen 2 Uhr fiel den Beamten an der Krefelder Straße ein stark beschädigter Pkw auf, der ohne Licht gesteuert wurde. Bei der Kontrolle des Mitsubishi stellten die Polizisten fest, dass die angebrachten Kennzeichen am Tag zuvor in Bilk entwendet worden waren. Die beiden 17-jährigen Insassen, die offenbar beide abwechselnd das Fahrzeug geführt hatten, wurden zur Wache gebracht. Einer der beiden stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide konnten keine plausiblen Angaben zu der Herkunft des Pkw machen, sodass die Ermittlungen andauern. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden sie einer Jugendschutzstelle zugeführt.
Dort verbrachte das Duo jedoch nicht die restliche Nacht.
Gegen 4.20 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung an der Straße Werstener Feld zwei Personen, die auf einem Roller (ohne Helm) unterwegs waren. Als die Polizisten dem Fahrer Anhaltesignale gaben, beschleunigte er zunächst. Dann ließen die beiden das Fahrzeug zurück und flüchteten zu Fuß weiter, sodass die Beamten sie aus den Augen verloren. Diensthund "Sepp" hatte jedoch kurze Zeit später die Fährte aufgenommen und stellte das Duo im Bereich der Sturmstraße in einem Gebüsch. Wie sich herausstellte, hatten die beiden den Roller zuvor entwendet. Die beiden Intensivtäter wurden nun festgenommen. Sie sind hinlänglich polizeilich in Erscheinung getreten und saßen bereits aufgrund von Eigentumsdelikten in Haft. Sie sollen dem Haftrichter vorgeführt werden.
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