POL-D: Integrative Kontrollen im Stadtgebiet und auf den Autobahnen - Bilanz des gestrigen Einsatztages der Düsseldorfer Polizei
Düsseldorf (ots)
Integrative Kontrollen im Stadtgebiet und auf den Autobahnen - Bilanz des gestrigen Einsatztages der Düsseldorfer Polizei
Die Polizei der Landeshauptstadt führte gestern einen Aktionstag im Kampf gegen Eigentumskriminalität und vordringlich Wohnungseinbrecher sowie Kfz-Täter durch. Mit mobilen und stationären Kontrollen war der Fokus auf reisende Straftäter, aber auch auf die allgemeine Verkehrssicherheit gerichtet.
Ab den Mittagsstunden waren über hundert zivile und uniformierte Polizisten auf den innerstädtischen Straßen und im Autobahnnetz unterwegs, um den Fahndungsdruck aufrecht zu erhalten. Unterstützt wurden die Beamten durch städtische Mitarbeiter sowie durch das Hauptzollamt Düsseldorf. Neben gezielten Fahrzeug- und Personenkontrollen fanden zum Abend hin auch Kontrollen in einschlägigen Lokalitäten und Szenetreffpunkten statt.
384 Fahrzeuge und 515 Personen wurden in Summe angehalten und überprüft. Im Rahmen von Verkehrskontrollen bestand bei einer Person der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol einen Pkw geführt haben könnte. Insgesamt fertigten die Polizisten 49 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und sechs Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen. Bei drei ausländischen Fahrzeugführern mussten Sicherheitsleistungen für eine Weiterfahrt erhoben werden.
Bei Brennpunktkontrollen wurden vier Personen wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts festgenommen. Des Weiteren legten die Beamten 16 Strafanzeigen und 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen diverser Delikte vor. Es konnten unter anderem kleinere Mengen an Betäubungsmitteln sowie ein beidseitig geschliffenes Messer sichergestellt werden. Drei jugendliche Niederländer im Alter von 14, 15 und 15 Jahren wurden an einer Tiefgarage in Oberbilk kurzfristig observiert und dann überprüft. Sie führten umfangreiches und spezialisiertes Aufbruchswerkzeug für Kfz-Taten mit sich (Siehe beigefügte Bilder). Dem Trio konnten keine konkreten Straftaten zugeordnet werden, so dass sie in die Obhut einer eigens angereisten Erziehungsberechtigten übergeben wurden.
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