POL-D: Pressemitteilung zum heutigen Pressegespräch "Gesetzesänderungen zur Videobeobachtung"
Düsseldorf (ots)
Pressemitteilung zum heutigen Pressegespräch "Gesetzesänderungen zur Videobeobachtung"
Der Landtag NW beschließt heute in zweiter (und wahrscheinlich abschließender ) Lesung die Novelle zur Videobeobachtung ( § 15 a Polizeigesetz NW).
Polizeipräsident Michael Dybowski betonte im heutigen Pressegespräch, dass seine Grundaussagen zur Videobeobachtung in der Vergangenheit auch angesichts der neuen, veränderten Gesetzesregelung immer noch Gültigkeit haben. "Der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, dass der Einsatz von Videokameras nun überall und ohne große Probleme möglich ist, stimmt nicht. Auch die neue Gesetzesregelung setzt hohe Hürden für eine Videobeobachtung!", so Dybowski heute.
Die Entscheidung, wo und ob Videokameras eingesetzt werden, obliegt dem Polizeipräsidenten. "Diese Entscheidung kann ich - wie in anderen Fällen auch - nur nach Recht und Gesetz treffen", betonte der Polizeipräsident.
Sollten einzelne Orte, wie zum Beispiel der Worringer Platz, an der Freitreppe in der Altstadt, am Burgplatz oder sonst wo nach der neuen Gesetzesregelung und für eine Videobeobachtung geeignet sein, werden alle geeigneten und notwendigen polizeilichen Mittel, einschließlich der Videobeobachtung eingesetzt.
Die Polizei Düsseldorf wird möglichst schnell die technischen Mittel anschaffen, um dieses neu bestimmte Einsatzmittel an geeigneten und Erfolg versprechenden Orten anwenden zu können. In einer Gesamtkonzeption sind aber auch der Einsatz des Personals, sowie die zur Verfügung stehenden Sach- und Finanzmittel zu berücksichtigen.
"Auch die geänderte Gesetzesregelung entlässt keinen in dieser Stadt aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur nachhaltigen Kriminalitätsverhütung. Dazu bedarf es mehr als neuer repressiver polizeilicher Instrumente", so abschließend der Polizeipräsident.
ots-Originaltext: Polizei Düsseldorf
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