POL-D: Versuchter Blitzeinbruch auf der Kö
Festnahme in den Niederlanden
Düsseldorf (ots)
Gescheiterter Blitzeinbruch bei Kö-Juwelier im Juli 2004 - Erste Verhaftung in den Niederlanden
Nach dem spektakulären versuchten Blitzeinbruch in das Juweliergeschäft "Renė Kern" am 6. Juli 2004 konnten gestern niederländische Polizeibeamte auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen ersten Tatverdächtigen verhaften. Die Verhaftung erfolgte auf Basis eines Europäischen Haftbefehls unter dem Vorwurf des versuchten Diebstahls mit Waffen und der Brandstiftung. Die monatelangen Ermittlungen der Ermittlungskommission "Kern" und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führten somit zu einem ersten Fahndungserfolg. Ob Tatzusammenhang mit dem brutalen Raubüberfall auf das Juweliergeschäft vom 23. April 2005 besteht, wird weiterhin geprüft.
Durch die niederländische Polizei in Utrecht konnte gestern, gegen 16 Uhr, der 24 Jahre alte Hatim A. verhaftet werden. Der Beschuldigte besitzt sowohl die marokkanische als auch die niederländische Staatsangehörigkeit. Der Tatverdächtige geriet durch eine DNA-Spur in die Überprüfung; hierauf basierend erließ der Düsseldorfer Ermittlungsrichter gegen ihn den jetzt vollstreckten Haftbefehl. Nach der nun erfolgten Vollstreckung wird die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unverzüglich seine Auslieferung nach Deutschland bei den niederländischen Behörden beantragen. Der von langer Hand mit den Düsseldorfer Fahndern geplante Zugriff stellt einen ersten Ermittlungserfolg dar. Erst nach umfangreichen Identifizierungs- und Aufenthaltsermittlungen, die nur durch eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in den Niederlanden und Deutschland möglich waren, konnten die Fahnder zuschlagen. Die Düsseldorfer Ermittler überprüfen weiter mögliche Tatzusammenhänge mit dem äußerst brutalen Raubüberfall auf das Juweliergeschäft vom 23. April 2005. Hier hatten die bislang nicht ermittelten, mit Maschinenpistolen bewaffneten Täter rücksichtslos und gezielt auf Menschen geschossen und sich so die Flucht erzwungen. Der Tatvorwurf lautet daher auch auf versuchten Mord in mehreren Fällen.
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