POL-D: Von kommunaler in staatliche Verwaltung - 80 Jahre staatliche Polizei in Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Am 1. Juli 2006 jährt sich zum 80. Mal der Tag, an dem die Düsseldorfer Polizei von kommunaler in staatliche Verwaltung übergegangen ist. Hans Langels, zuvor Landgerichtsdirektor in Berlin, wurde der erste staatliche Polizeipräsident in der Stadt Düsseldorf. Bis zum 30. Juni 1926 galt auch in Düsseldorf der Grundsatz, dass die Polizeiverwaltung in den Städten von den Bürgermeistern im Namen Preußens geführt wurde.
Das preußische Innenministerium gab mit Erlass vom 25.2.1920 die Absicht bekannt, in bestimmten Städten der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen die Sicherheitspolizei staatlichen Polizeiverwaltern zu übertragen. Zu diesen zählte unter anderem auch die Stadt Düsseldorf. Der damalige Düsseldorfer Oberbürgermeister Carl Christian Schmidt unterrichtete seine Beigeordnete davon, dass wegen der Verstaatlichung der Polizei in Kürze Verhandlungen mit der preußischen Staatsregierung aufgenommen werden sollten. Der Bereich der "Sicherheitspolizei" sollte in die Hände des Staates gelegt werden, während die sogenannte "Wohlfahrtspolizei" in städtischer Verantwortung verbleiben sollte. Im Dezember des Jahres 1920 stellte der preußische Innenminister dann per Erlass klar, welche Bereiche der Polizei nun unter staatliche Verantwortung gestellt werden sollten. Es handelte sich um die Sicherheitspolizei "im engeren Sinne" (die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an anderen öffentlichen Orten aller Art einschließlich des Nachtwachendienstes und der Überwachung der Gast- und Schankwirtschaften), die politische Polizei (einschließlich der Presse-, Vereins- und Verwaltungspolizei), die Kriminalpolizei und die Fremdenpolizei (einschließlich des Meldewesen).
Am 4. Februar 1921 forderte der Innenminister die in Frage kommenden Städte auf, die Vorbereitungen so zu beschleunigen, dass die Übernahme der Polizei durch den Staat zum 1. April 1921 erfolgen könne. Es sollte jedoch noch über fünf Jahre dauern, bis die Polizei in Düsseldorf verstaatlicht wurde. Am 8. März 1921 war Düsseldorf zunächst von den Belgiern, einen Monat spätern dann von den Franzosen besetzt worden, um den Reparationszahlungen an die Alliierten so Nachdruck zu verleihen. Die Besetzung durch fremde Truppen dauerte bis zum August 1925. Sofort nach dem Abzug der französischen Truppen wurden die Vorbereitungen für die Verstaatlichung der Düsseldorfer Polizei wieder aufgenommen.
Am 10. März 1926 wurde Hans Langels "mit der einstweiligen Wahrnehmung der Überleitungsgeschäfte zur Errichtung einer staatlichen Polizeiverwaltung in Düsseldorf und mit der Verwaltung der Stelle des Polizeipräsidenten in Düsseldorf" beauftragt. Mit Wirkung vom 1. Juli 1926 trat dann das zuvor durch den preußischen Minister des Innern festgelegte Regulativ zur Verstaatlichung der Düsseldorfer Polizei in Kraft. Am 29. März 1933 beurlaubten die nationalsozialistischen Machthaber mit sofortiger Wirkung Polizeipräsident Langels, mit Beschluss des preußischen Staatsministeriums vom 5. Mai 1933 wurde er in den einstweiligen Ruhestand und schließlich am 3. Oktober 1933 auf Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zum 1. Februar 1934 in den Ruhestand versetzt.
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