POL-Bremerhaven: Altes Speiseöl verunreinigt Weg am Hafenbecken: Radfahrerin stürzt und verletzt sich leicht
Bremerhaven (ots)
Ein Missgeschick mit Folgen: Weil unweit des Hafenbeckens am Neuen Hafen ein Behälter mit altem Speisefett umgekippt ist, stürzte eine Radfahrerin und verletzte sich. Außerdem mussten große Teile des Gehwegs sowie der Wasseroberfläche fachmännisch gereinigt werden. Die Polizei fertigte mehrere Anzeigen.
Hintergrund war nach ersten Erkenntnissen eine Verkettung unglücklicher Umstände: Ale die Mitarbeiterin eines Restaurants an der H.-H.-Meier-Straße in der Nacht zu Sonnabend, 1. Juni, einen Kanister mit altem Speisefett zum Lagerraum transportieren wollte, kippte dieser aus noch ungeklärter Ursache um. Dabei ergoss sich eine große Menge - schätzungsweise rund 60 Liter - der ölhaltigen Substanz auf die gepflasterte Fläche. Die Restaurant-Mitarbeiter hätten versucht, die Verunreinigung zu beseitigen, jedoch nicht die Behörden informiert. Am Sonnabendmorgen habe man zusätzlich auch noch Salz aufgetragen, um die Gefahr des Ausrutschens zu verringern.
Jedoch stürzte gegen 11.30 Uhr eine Radfahrerin in diesem Bereich. Die Frau zog sich leichte Verletzungen zu. Es entstand geringer Sachschaden. Die hinzugerufene Polizei Bremerhaven erfuhr erst durch diesen Unfall von der mittlerweile großflächigen Verunreinigung. Die Beamten wiesen den Verantwortlichen des Restaurants an, die betroffene, rund 80 Quadratmeter große Fläche sowie die zugehörige Kanalisation sofort durch eine Fachfirma reinigen zu lassen. Außerdem sperrten sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Hafenentwicklungsgesellschaft das betroffene Areal ab, um weitere Unfälle zu verhindern. Kräfte der Wasserschutzpolizei stellten darüber hinaus fest, dass auch das Wasser des Hafenbeckens einen Ölfilm aufwies, welcher seinen Ursprung mutmaßlich in der Fettlache hatte. Darum wurde auch die Feuerwehr Bremerhaven hinzugerufen, die die Wasseroberfläche reinigte.
Die Polizei fertigte Anzeigen wegen fahrlässiger Boden- sowie fahrlässiger Gewässerverunreinigung und fahrlässiger Körperverletzung. Zudem kommen die Reinigungskosten auf die Verursacher zu.
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