POL-Bremerhaven: Zu zweit auf E-Scooter unterwegs
Bremerhaven (ots)
Polizeibeamte haben am gestrigen Dienstagnachmittag, 14. Januar, eine E-Scooter-Fahrt in Bremerhaven-Geestemünde beendet.
Gegen 14.50 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein E-Scooter-Fahrer auf, der den Radweg der Schiffdorfer Chaussee befuhr. Der Jugendliche war jedoch nicht alleine, sondern beförderte auf der Trittfläche einen jungen Mann.
Obwohl die Beamten die Teenager darauf hinwiesen, dass die Beförderung von weiteren Personen auf E-Scootern verboten ist und eine Weiterfahrt zu zweit untersagten, stiegen sie erneut gemeinsam auf das Zweirad auf und fuhren in Richtung Kornweg/Starenweg. Die Beamten stoppten den 15-Jährigen Fahrer, der weiterhin uneinsichtig war. Um eine Weiterfahrt zu verhindern nahmen die Einsatzkräfte den E-Scooter mit und übergaben diesen der Mutter des 15-jährigen Fahrers. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Information der Polizei Bremerhaven zum Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr Im öffentlichen Straßenverkehr darf der Scooter nur mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis und mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten am Fahrzeug angebracht wird, gefahren werden. Um mit den kleinen Fahrzeugen sicher und ordnungsgemäß ans Ziel zu gelangen, gilt es, einige Dinge zu beachten:
Grundsätzliches
Es gilt wie bei allen Fahrzeugen: Machen Sie sich mit ihrem Elektroroller und dessen Funktionen vertraut, bevor Sie ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Ein sicheres Handling kann Unfälle vermeiden. Und natürlich braucht das Gefährt Bremse, Klingel und Licht.
Keine Helmpflicht - aber Empfehlung! Eine Pflicht zum Helmtragen auf dem E-Scooter besteht zwar nicht, doch selbst bei geringer Geschwindigkeit kann ein Sturz ohne Helm schwerste Kopfverletzungen zur Folge haben. Deshalb rät die Polizei Bremerhaven ausdrücklich: Tragen Sie einen Helm! Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen? Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
Don't drink and drive! Es gelten bei E-Scootern dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet: Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg und ein Fahrverbot. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden kommt.
E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern nicht vorhanden, wird auf der Straße gefahren. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Es ist ebenfalls verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren.
Und natürlich heißt es auch hier: Bei der Fahrt Finger weg vom Handy!
Tuning ist tabu E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr sind an den folgenden Eigenschaften zu erkennen: - elektrischer Antrieb - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h - maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht) - maximale Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) x 200 cm (Länge)
Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt die Betriebserlaubnis des Geräts.
Die Polizei Bremerhaven wünscht gute und sichere Fahrt.
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