POL-Pforzheim: (Enzkreis) Mühlacker - Alkoholisiert von Fahrbahn abgekommen: Führerschein weg
Mühlacker (ots)
Unter Alkoholeinfluss ist ein Pkw-Fahrer am späten Freitagabend auf Gemarkung Mühlacker von der Kreisstraße 4504 abgekommen und hierbei leicht verletzt worden.
Nach Stand der Ermittlungen war ein 46-Jähriger, gegen 23 Uhr, mit seinem Toyota aus Richtung Lomersheim kommend auf der Kreisstraße unterwegs. Vor der Einmündung mit der Landesstraße 1125 kam er im Bereich einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte einen Leitpfosten sowie einen Wegweiser und kollidierte im Anschluss mit einem Baum. Der 46-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu und wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Der verunfallte Toyota musste abgeschleppt werden. Eine Alkoholüberprüfung beim Autofahrer ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde daher durch die Polizei in Verwahrung genommen.
Hinweise Ihrer Polizei:
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 11,7-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Michael Wenz, Pressestelle
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