POL-Pforzheim: (Enzkreis) Mühlacker - Fahruntüchtig auf Fahrrad unterwegs
Mühlacker (ots)
Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise haben Beamte des Polizeireviers Mühlacker am Mittwoch einen Fahrradfahrer kontrolliert.
Der offenbar 59-jährige Radfahrer war gegen 14.40 Uhr auf der Landesstraße 1134 von Mühlacker in Richtung Liezingen unterwegs, als er durch das Fahren von Schlangenlinien auf sich aufmerksam machte. Die herbeigerufenen Beamten des Polizeireviers Mühlacker kontrollierten daraufhin den 59-Jährigen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholwert ergab einen Wert von mehr als 2,3 Promille. Der Fahrradfahrer musste im Anschluss eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Hinweis der Polizei:
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille begeht auch ein Radfahrender bereits eine Straftat, wenn bei ihm Fahrauffälligkeiten festgestellt werden oder infolge des Alkoholgenusses gar ein Unfall passiert. Ab einem Promillewert von 1,6 (beim Führen eines Kraftfahrzeuges ab 1,1 Promille) wird auch ein Radfahrender grundsätzlich als absolut fahruntüchtig eingestuft. Dem Radfahrenden kann der Führerschein entzogen werden, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass er nicht mehr geeignet ist, ein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug zu lenken. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/fahrrad-und-trends/verkehrsregeln-fuer-radfahrende/
Christian Schulze, Pressestelle
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