POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Beim Rückwärtsfahren Fußgänger erfasst
Pforzheim (ots)
Mit mittelschweren Verletzungen ist ein 59-jähriger Mann am Montagnachmittag in ein Krankenhaus gebracht worden, nachdem er von einem Mercedesfahrer übersehen worden war.
Nach bisherigem Kenntnisstand befuhr ein 42-Jähriger, gegen 15:20 Uhr, mit seinem Mercedes rückwärts die Kanalstraße. Im Kreuzungsbereich Kanalstraße / Schwarzwaldstraße querte zeitgleich ein 59-Jähriger zu Fuß die Fahrbahn, so dass es zur Kollision kam. Im Anschluss musste der Fußgänger noch vor Ort vom Rettungsdienst behandelt werden. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim Pkw-Lenker fest. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 0,5 Promille. Der 42-Jährige musste eine Blutprobe abgeben und sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Sabine Maag, Pressestelle
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