POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Schlangenlinienfahrender Pkw- Lenker auf der Autobahn 8 unterwegs
Pforzheim (ots)
Am Samstagmorgen benötigte wohl alkoholbedingt ein Autofahrer mehrere Fahrspuren auf der Autobahn 8
Nach bisherigem Sachstand meldeten kurz vor 10 Uhr mehrere Anrufer einen Pkw- Lenker auf der Bundesautobahn 8 in Fahrtrichtung Karlsruhe zwischen der Anschlussstelle Pforzheim West und Karlsbad. Ein Funkstreifenwagen konnte sich hinter den Skoda setzen, welcher zuvor über mehrere Fahrstreifen fuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde ein deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. In der Folge wurde dem 31-jährigen Mann auf einer Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Ergänzend stellte man fest, dass der Fahrzeuglenker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und ein Vollstreckungshaftbefehl gegen diesen vorlag. Durch die Zahlung eines Geldbetrages konnte der Vollstreckungshaftbefehl abgewendet werden.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Benjamin Koch, Pressestelle
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