POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Radfahrer stürzt aufgrund Fahruntüchtigkeit
Pforzheim (ots)
Zahlreiche oberflächliche Wunden hat sich ein 37 Jahre alter Verkehrsteilnehmer am Montagmittag zugezogen, nachdem er in der Südweststadt mit rund 2,7 Promille von seinem Rad gefallen war.
Der 37-Jährige war in offenbar absolut fahruntüchtigem Zustand im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs als er gegen 15:40 Uhr in der Bleichstraße stürzte. Der Mann verletzte sich derart, dass er vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Er verunfallte alleinbeteiligt auf dem Bürgersteig und ein Fremdschaden ist nicht entstanden. Der Mann musste ein Blutprobe abgeben und nun mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Sabine Maag, Pressestelle
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