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POL-Pforzheim: (Enzkreis) Niefern - Öschelbronn: Autofahrer mit 1,5 Promille und ohne Fahrerlaubnis am Steuer

Niefern-Öschelbronn (ots)

Mit Alkoholeinfluss und ohne Führerschein haben Polizeibeamte am frühen Dienstagmorgen in Niefern den Fahrer eines Mercedes aus dem Verkehr gezogen.

Gegen 01:00 Uhr befuhr ein 48-jähriger Mercedesfahrer mit seiner Lebensgefährtin die B10 in Niefern. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle bemerkten Polizeibeamten, dass der Fahrer sichtlich alkoholisiert war und zusätzlich keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Seine ebenfalls mitfahrende Lebensgefährtin ist Halterin des Fahrzeuges. Indem sie es zuließ, dass er ohne Fahrerlaubnis mit ihrem Fahrzeug fuhr, gelangt die Beifahrerin ebenfalls wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige.

Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).

Inka Schönleber, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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