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POL-Pforzheim: (CW) Bad Wildbad-Calmbach - Betrunken auf einem gestohlenen Fahrrad unterwegs

Bad Wildbach-Calmbach (ots)

Ein Fahrradfahrer hat nach einer Polizeikontrolle am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Diebstahls zu erwarten.

Nach bisherigem Kenntnisstand gelang es den Beamten gegen 17:00 Uhr einen 46-Jährigen am Busbahnhof in Calmbach einer Kontrolle zu unterziehen, nachdem dieser zuvor mutmaßlich ein Fahrrad entwendet hatte und damit unterwegs gewesen sei. Bei dem Mann konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durchführten. Dieser ergab einen Wert von knapp 2,1 Promille. Der Fahrer musste daraufhin in einem nahegelegenen Krankenhaus eine Blutprobe abgegeben.

Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger:

   - Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf 
     dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 
     und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert 
     Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister 
     eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische 
     Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin 
     bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner 
     Fahrerlaubnis!
   - Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine 
     Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen 
     Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit 
     rechtlichen Folgen zu rechnen.(gib-acht-im-verkehr.de)

Emily Meier, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: +49 (07231) 186 - 1111
E-Mail: Pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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