PP Ravensburg: Meldungen aus dem Landkreis Ravensburg
Ravensburg (ots)
Ravensburg
Wegen Ruhestörung mit der Waffe bedroht
In einem Wohnheim in der Henri-Dunant-Straße in Ravensburg feierten einige Bewohner in der Nacht zum Freitag eine Party. Ein 19-jähriger Mitbewohner welcher der Einladung aber aufgrund Klausurarbeiten am Folgetag nicht nachkam, empfand die Lautstärke gegen 02.30 Uhr in der Nacht als zu hoch. Um der Bitte um Ruhe in der Nacht Nachdruck zu verleihen, nahm er zu dem kurzen Gespräch an der Wohnungstür der Feiernden eine schwarze Kurzwaffe mit und zeigt diese vor. Diesen Vorfall melden die Geschädigten aber erst am Folgetag gegen 13.30 Uhr bei der Polizei in Ravensburg. Bei der Überprüfung des 19-jährigen Mannes durch die Polizei wurde tatsächlich eine schwarze Schreckschusswaffe aufgefunden. Trotz dessen, dass der junge Mann die Waffe vermutlich legal besaß, wurde sie von der Polizei einbehalten. Er muss mit einem Strafverfahren wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen.
Autobahn A96 Wangen/ Aichstetten
Fahren unter Drogeneinwirkung
Ein slowakischer und ein polnischer Pkw-Lenker wurden am Freitag um 12.20 Uhr und um 15.30 Uhr vom Verkehrsdienst in Kißlegg auf der A 96 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei beiden Fahrern schlug der Drogenvortest auf Drogenbeeinflussung an. Beim slowakischen Fahrer schlug der Test auf Cannabis an, beim polnischen Fahrer waren es Amphetamine und Cannabis. Die Weiterfahrt wurde bei beiden untersagt. Beide müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Ravensburg
Schulbesuch falsch verstanden
Am Freitag, gegen 23.15 Uhr stellten Beamte des Polizeireviers Ravensburg in der Realschule in Ravensburg mehrere Jugendliche fest. Noch vor der genauen Überprüfung der Polizei flüchteten mehrere Personen vom Schulhof. Im Schulgebäude konnten die Beamten schließlich drei Jugendliche feststellen, welche angaben, auf die Toilette gehen zu wollen. Sie wurden den jeweiligen Eltern übergeben. Offensichtlich hatte der Reinigungsdienst der Schule vergessen, die Eingangstüre der Schule zu verschließen. Ein Sachschaden entstand nicht.
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