Polizeiinspektion Sankt Ingbert
POL-IGB: schwerer Verkehrsunfall auf der BAB 6 mit Vollsperrung und bemerkenswertem Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer
St. Ingbert (ots)
Am 07.02.2023 ereignete sich gegen 18:55 Uhr ein Verkehrsunfall auf der BAB 6 kurz vor dem Autobahnkreuz Neunkirchen in Fahrtrichtung Mannheim. Hierbei kollidierte der 19-jährige Fahrer eines Kleintransporters mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit einem vor ihm fahrenden LKW, schleuderte über die Fahrbahn und kam im Anschluss im Bereich der Mittelleitplanke zum Stehen. Der Fahrer des Transporters, welcher nach ersten Erkenntnissen nicht angeschnallt war, erlitt durch den Aufprall schwere Verletzungen und wurde umgehend in ein nahe gelegenes Krankenhaus verbracht. Ob die Verletzungen lebensbedrohlich sind, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der Kleintransporter erlitt wirtschaftlichen Totalschaden. Ein Gutachter wurde zwecks Spurensicherungsgutachten beauftragt und beide beteiligte Fahrzeuge wurden sichergestellt. Die BAB 6 war für die Dauer der Unfallaufnahme im Teilstück zwischen der Anschlussstelle Rohrbach und dem Autobahnkreuz Neunkirchen für die Dauer von fast 5 Stunden voll gesperrt.
Bemerkenswert war auch das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer, welche während der Vollsperrung über einen längeren Zeitraum im Stau verharren mussten. Einige Personen gingen spazieren (teilweise mit Hunden) und waren nicht an ihren Fahrzeugen festzustellen. Mehrere Fahrzeugführer mussten durch die Polizei beim Versuch den Autobahnabschnitt freizumachen erst geweckt werden, was einen erheblichen, weiteren Zeitverzug bedeutete. Zwei PKW ließen sich nicht mehr starten, da die Autobatterien nicht mehr genug Spannung aufwiesen. Ein Verkehrsteilnehmer beschimpfte einen Polizeibeamten lieber anstatt der Aufforderung zu wenden und weiterzufahren umgehend nachzukommen.
Völliges Unverständnis seitens der Polizei erzeugte jedoch eine weibliche Person: Diese beschloss ihr Fahrzeug im Stau einfach auf dem Standstreifen abzustellen. Die Fahrzeugführerin schloss den PKW hiernach ab, begab sich nach Angaben eines LKW-Fahrers zu Fuß über die Mittelleitplanke auf die nicht-gesperrte Gegenfahrbahn. Dort ließ sie sich von einem Bekannten abholen und entfernte sich in unbekannte Richtung. Ihr PKW wurde von ihr einfach auf dem Standstreifen belassen. Im Zuge der Verkehrsmaßnahmen rund um die Unfallstelle stellte der PKW später ein erhebliches Hindernis dar. Gegen die Fahrzeugführerin wird ein Verfahren eingeleitet.
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