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POL-KI: 190411.1 Preetz: Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt - Folgemeldung zu 190407.1

Preetz (ots)

   - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der 
     Polizeidirektion Kiel -

Nach Abschluss erster Untersuchungen durch den psychiatrischen Sachverständigen haben sich die Anhaltspunkte erhärtet, dass der Tatverdächtige unter einer so schweren psychischen Erkrankung leidet, dass er bei der Begehung der Tat aufgrund von Wahnvorstellungen nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Die vorläufige Einschätzung des Sachverständigen wird durch weitere Ermittlungsergebnisse gestützt. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat daraufhin am 10.04.2019 bei dem zuständigen Amtsgericht in Neumünster beantragt, den Untersuchungshaftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umzuwandeln und den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus zu überstellen.

Die Vielzahl der bereits durch das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel durchgeführten Vernehmungen haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Opfer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert hatte. Vielmehr lernte sie den Tatverdächtigen, der im Juli 2015 nach Deutschland eingereist war und sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhielt, nach den bisherigen Ermittlungen im Frühjahr 2018 im privaten Umfeld kennen. Der Beziehungsstatus zum Zeitpunkt der Tat wird derzeit ermittelt.

Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel

Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel

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