POL-KI: 190527.1 Preetz: Friedvolles Schusterfest - dennoch Arbeit für die Polizei
Preetz (ots)
Der Revierleiter des Polizeireviers Plön, Michael Martins, und der Leiter der Polizeistation Preetz, Ralph Herzfeld, ziehen nach dem Preetzer Schusterfest am Freitag- und Samstagabend eine positive Bilanz. Ein umfangreiches Sicherheitskonzept der Stadt Preetz und der Polizei gewährleistete ein friedliches Volksfest. Auf Anordnung des Amtsgerichts Plön wurden vier Personen für die Dauer des Schusterfestes in Gewahrsam genommen. Die Personen sind in den vergangenen Jahren durch die Begehung einer Vielzahl von Straftaten in Erscheinung getreten, so dass die Gewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten angeordnet wurde. Die Polizei führte an beiden Veranstaltungstagen mehrere Kontrollen auch mit Hinblick auf den Jugendschutz durch. Die Polizei sprach Platzverweise aus und führte weitere Gewahrsamnahmen durch. Zudem leitete sie mehrere Strafverfahren u. a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, Beleidigung und Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei hat die Stadt Preetz bereits vor mehreren Wochen ein umfangreiches Sicherheitskonzept für das Schusterfest 2019 erstellt. "Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher hatte dabei höchste Priorität", betonte der Leiter des Polizeireviers Plön, Michael Martins. Nachdem am 17. Mai 2019 mehrere Personen eine handfeste Auseinandersetzung auf dem Preetzer Marktplatz hatten (siehe Ots 190520.3), wurde das Sicherheitskonzept mit allen Verantwortlichen umgehend an die Situation angepasst.
Auf Antrag des Leiters der Polizeistation Preetz ordnete das Amtsgericht Plön über die Dauer des Schusterfestes an, vier der an der Auseinandersetzung vom 17. Mai beteiligten Personen in Gewahrsam zu nehmen, um Straftaten zu verhindern. Diese vier Jugendlichen/Erwachsenen sind der Polizei bereits durch die Begehung einer Vielzahl von Straftaten bekannt. Michael Martins betont im Zusammenhang mit dem Geschehen vom 17. Mai und den anschließenden Tagen die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Kieler Staatsanwaltschaft und den beteiligten Amtsgerichten Kiel und Plön. Die Gewahrsamnahmen dieser vier Personen trugen dazu bei, dass die Besucherinnen und Besucher ein so friedvolles Schusterfestes erleben konnten. Eine weitere 18-jährige Person erhielt für die Dauer des Festes ein Aufenthaltsverbot für Teile der Innenstadt.
Der Veranstaltungsbeginn, Freitagabend, war mit rund 500 Menschen gut besucht. Die Polizei, die an beiden Veranstaltungstagen mit ausreichend Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten Polizeidirektion Kiel im Einsatz war, führte insbesondere mehrere Personenkontrollen zur Gefahrenfeststellung und Gefahrenverhinderung auf dem Schusterfest durch. Im Rahmen der Kontrollen stellten die Beamten Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz (vier Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz) fest. Während einer dieser Kontrollen beleidigte ein Festbesucher einen Beamten. Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch der Jugendschutz stand bei den Kontrollen im Fokus der Polizei.
Gegen Ende des Festes am Freitagabend leitete die Polizei zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie versuchten Körperverletzung ein. Dabei fanden die Beamten bei einem der Beschuldigten eine Gaspistole, die er nach seinen Angaben zum eigenen Schutz bei sich führen würde. Die Beamten stellten die Gaspistole sicher. Um weitere körperliche Auseinandersetzungen zu verhindern, erhielten drei Festbesucher Platzverweise, denen sie jedoch nicht nachkamen. Um die Platzverweise durchzusetzen, mussten die Beamten die Besucher in Gewahrsam nehmen.
Ähnlich wie am Freitag, verlief das Schusterfest auch am Samstag überwiegend ausgelassen und friedlich. Auch jenem Veranstaltungstag waren bis zu 500 Menschen gleichzeitig auf dem Festgelände. Mit frühzeitige Personenkontrollen sorgte die Polizei für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Im Rahmen dieser Kontrollen sprachen die Beamten insgesamt acht Platzverweise aus. In einem Fall stellten sie Feuerwerkskörper, die ein Festbesucher bei sich führte, sicher. Zudem mussten sie eine Person in Gewahrsam nehmen, nachdem diese trotz eines erteilten Platzverweises abermals auf dem Schusterfester erschienen war. Ebenfalls leitete die Polizei am Samstag ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen einen weiteren Besucher ein.
Um Mitternacht endete das Schusterfest 2019 in Preetz, das nicht zuletzt wegen den intensiven und gründlichen Vorbereitungen der Behörden und anderen Verantwortlichen und des konsequenten und zielgerichteten Einschreitens der Polizei an den Festtagen in der Gesamtschau, genauso wie in den Jahren zuvor, als äußerst friedlich und sicher zu bilanzieren gewesen ist.
Magnus Gille
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