POL-KI: 201005.3 Kiel: Alkoholisierte Person auf Elektroroller
Kiel (ots)
Am Freitagabend teilte eine Zeugin über die Einsatzleitstelle mit, dass eine männliche Person auf einem Elektroroller im Bereich des Kronshagener Weges randalieren und gegen Fahrzeuge schlagen solle.
Die 22-jährige Passantin beobachtete gegen 23:30 Uhr wie der 21-jährige Fahrer eines Elektrorollers randalierte und mit der Hand gegen parkende Fahrzeuge schlug. Im Rahmen der Fahndung konnte der sichtlich alkoholisierte 21-Jährige durch eine Streifenwagenbesatzung festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,97 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Beschädigungen an den betroffenen Fahrzeugen wurden nicht festgestellt.
Aus gegebenem Anlass noch einige Hinweise zu der Nutzung der Elektroroller im Straßenverkehr:
- Die Promillegrenzen führ das Führen eines Elektrorollers sind identisch zu denen beim Führen eines PKW. Ab 0,3 Promille können sich die Benutzer strafbar machen, sofern sie auffällig fahren. Ab 0,5 Promille drohen mindestens ein Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister - Für Fahranfänger bzw. Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer bzw. Lenker verboten - Nicht zu zweit fahren - Nicht nebeneinander fahren - Nicht auf dem Gehweg fahren - Keine Taschen am Lenker. Die Lenkstange muss zum sicheren Führen des Rollers frei von Taschen oder anderen Gegenständen sein - Mindestalter beachten. Das Führen eines Elektrorollers ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt - Smartphone weg. Wer ein Fahrzeug führt und dabei sein Smartphone in der Hand hält, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
Für eine sichere Fahrt empfiehlt sich darüber hinaus
- Vorab Beleuchtung und Versicherungsplakette prüfen - Helm und geeignetes Schuhwerk tragen - Vor dem Abbiegen Handzeichen geben - Rücksichtsvoll parken
Dann steht der sicheren Nutzung der beliebten Elektroroller nichts mehr im Wege.
Nina Otto
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