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POL-KI: 210510.4 Kreis Plön: Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot gelten auch an Christi Himmelfahrt

Kreis Plön (ots)

   - Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Plön und des 
     Polizeireviers Plön -

Anlässlich des bevorstehenden Feiertages Christi Himmelfahrt am 13.05.2021 weisen der Kreis Plön und das Polizeirevier Plön darauf hin, dass die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung auch in diesem Jahr konsequent beachtet werden müssen.

Der bevorstehende Feiertag eignet sich ganz besonders für einen Familienausflug, eine schöne Radtour oder einen Spaziergang. Der Teilnehmerkreis wird hierbei jedoch nach wie vor durch die geltenden Kontaktbeschränkungen eingegrenzt. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur max. 5 Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für Genesene und vollständig Geimpfte.

"Im letzten Jahr haben sich die Menschen im Kreis Plön sehr vernünftig verhalten, so dass der Feiertag unter den Auswirkungen der Corona Pandemie gewaltlos verlief. Trotz der vielen Menschen, die den Tag an der frischen Luft nutzten, herrschte eine äußerst entspannte und angenehme Atmosphäre", bilanziert der Leiter des Polizeireviers Plön, Michael Martins, den Einsatz im vergangenen Jahr. "Insofern wünschen wir uns, dass das letztjährige Himmelfahrtsgeschehen wieder für dieses Jahr beispielgebend ist", ergänzt der stellvertretende Landrat, Kai Bellstedt.

Der Kreis Plön weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die geltenden Allgemeinverfügungen hin. So gilt zum einen in einigen Gemeinden weiterhin eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit (z.B. auf dem Parkplatz am Rastorfer Kreuz und der Promenade in Laboe), zum anderen ist der Verkauf und Konsum von Alkohol an zwei Orten im Kreis untersagt.

Gerade durch den Alkoholkonsum in der Gruppe steigt das Risiko, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr eingehalten werden. Die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus wird deutlich höher. Vor diesem Hintergrund sind zwei Gemeinden mit der Bitte an den Kreis herangetreten, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu erlassen. Dieser Bitte ist der Kreis mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung nachgekommen. Diese gilt in folgenden Bereichen:

1. Gemeinde Schellhorn: Liegenschaft der Schellhorner Gilde einschließlich des Außenbereiches des Gildehauses sowie der angrenzenden Sportplätze, des Spielplatzes und des Parkplatzes in 24211 Schellhorn, Klinkredder 15 sowie der Badestelle Schellhorn (am Lanker See, angrenzend an die Sportplätze)

Das Alkoholverbot gilt dort täglich von 16:00 bis 06:00 Uhr.

2. Gemeinde Schönberg: Seebrücke inkl. Vorplatz Das Alkoholverbot gilt dort zu jeder Zeit.

In den letzten Jahren haben sich die Badestelle in Schellhorn sowie der Bereich zwischen Parkplatz und Badestelle zu einem beliebten Abend- und Nachttreffpunkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt. In diesem Jahr hat es dort bereits mehrere Polizeieinsätze gegeben, weil dort Partys gefeiert wurden, bei denen gegen die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln verstoßen wurde. Alkohol spielte dabei jedes Mal eine große Rolle, sodass ein Alkoholverbot notwendig wurde.

Auf der Seebrücke in Schönberg und dem Vorplatz halten sich, insbesondere bei schönem Wetter, viele Menschen auf. Gleichzeitig hat sich die Seebrücke als ein Ort etabliert, an dem Alkohol in großen Mengen konsumiert wird. Da der übermäßige Konsum von Alkohol zu der Tendenz führt, das geltende Abstandsgebot bzw. die geltenden Kontaktbeschränkungen zu ignorieren, war es erforderlich und angemessen, hier ebenfalls ein generelles Alkoholverbot auszusprechen.

Die Einhaltung der Corona-Regeln am sogenannten Vatertag wird in jedem Fall verstärkt kontrolliert werden. Die Gemeinden Schönberg und Heikendorf haben dafür zusätzlich einen privaten Sicherheitsdienst engagiert. Und auch die Polizei wird ihre Präsenz trotz der positiven Erfahrungen aus dem letzten erneut deutlich erhöhen und u.a. die bekannten Orte aufsuchen, in denen es bereits in der Vergangenheit Probleme durch übermäßigen Alkoholkonsum und gewalttätige Auseinandersetzungen gab. Die Polizei wird einschreiten, wenn sie Verstöße gegen die Corona-Landesverordnung feststellt und Bußgeldanzeigen fertigen. Gegen gewalttätige und betrunkene Personen wird, wie in den letzten Jahren auch, konsequent vorgegangen.

"Wir sind jedoch überzeugt, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger ihrer Verantwortung bewusst sind und hoffen, dass ein Einschreiten von Ordnungskräften und Polizei nur in Einzelfällen notwendig wird", betonen der stellvertretende Landrat, Kai Bellstedt, und der Leiter des Polizeireviers Plön, Michael Martins.

Rückfragen bitte an:

Rebekka Merholz, Kreis Plön (04522 / 743 470)

Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel (0431 / 160 2010)

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