POL-KI: 210727.3 Kiel: Festnahme nach Rauschgiftermittlungen
Kiel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Am 22.07.2021 nahmen Beamtinnen und Beamte der Polizei Kiel unter der Leitung der Ermittlungsgruppe "Rauschgift" (EG Rauschgift) insgesamt drei erwachsene bzw. jugendliche Männer im Alter von 17 bis 28 Jahre vorläufig fest. Sie stehen im Verdacht, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Bei den sich anschließenden Durchsuchungen der drei Personen, mehrerer Wohnungen, Gartenlauben und Kleingartenparzellen fanden die Beamtinnen und Beamten insgesamt ca. 3300 Gramm Marihuana, ca. 50 Gramm Haschisch und ca. 18.000 Euro Bargeld auf. Zwei Beschuldigte kamen in Untersuchungshaft.
Die EG "Rauschgift" der Kieler Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelten zunächst gegen einen 28 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf einem Kleingartengelände in Kiel Suchsdorf. Im Verlauf der Ermittlungen beobachteten Beamte des Zivilen Streifenkommandos Kiel am vergangenen Donnerstag die mutmaßliche Übergabe von Betäubungsmitteln von zwei weiteren Beschuldigten (17 und 25 Jahre alt) an den 28 Jahre alten Mann und nahmen die Beteiligten vorläufig fest. Bei der anschließenden Durchsuchung der Gartenlaube beschlagnahmte die Kriminalpolizei mit Unterstützung von Polizistinnen und Polizisten des Polizeibezirksreviers und des 3. Polizeireviers rund 90 Gramm Marihuana und ca. 50 Gramm Haschisch.
Ermittler der EG "Rauschgift" durchsuchten die mutmaßlichen Verkäufer der Betäubungsmittel. Dabei stellten sie bei dem 17-Jährigen 1.000 Euro und in der Wohnung der beiden Tatverdächtigen weitere 17.000 Euro Bargeld und 3,2 kg Marihuana sicher.
Während die Polizei den 17-Jährigen wegen fehlender Haftgründe nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entließ, ordnete ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltshaft Kiel Untersuchungshaft gegen den erst vor drei Wochen aus der Haft entlassenen 25-Jährigen und den 28-jährigen Beschuldigten an.
Die Beschuldigten müssen sich nun in gesonderten Strafverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Beschuldigte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel
Magnus Gille, Polizeidirektion Kiel
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