POL-KI: 211011.1 Kiel: Festnahme nach falschem Gewinnversprechen
Kiel (ots)
Am vergangenen Freitag nahmen Beamtinnen und Beamte des Kommissariat 14 der Kriminalpolizei und des 2. Polizeireviers zwei Personen in der Innenstadt von Kiel fest. Sie stehen im Verdacht, an einem Betrug durch falsche Gewinnversprechen beteiligt zu sein. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Bereits vor zwei Jahren erhielt ein 59-jähriger Kieler per E-Mail die Mitteilung, 14.000.000 Euro gewonnen zu haben. Eine Auszahlung könne allerdings aus formellen Gründen erst erfolgen, wenn Anwalts- und Notarkosten in Höhe von 20.000 Euro im Voraus bezahlt würden. Diese Kosten würden gemeinsam mit der Gewinnausschüttung erstattet werden.
Es handelt sich dabei um eine Betrugsmasche, dem sogenannten falschen Gewinnversprechen, bei dem zumeist anfänglich ein Kontakt per E-Mail entsteht. Nachdem ein Geschädigter oder eine Geschädigte vermeintliche Anwalts- und Notarkosten, überwiegend im fünfstelligen Bereich, bezahlt hat, bricht der Kontakt zu den Betrügern ab. Ein angeblicher Millionengewinn wird nie ausgezahlt.
Nachdem der 59-Jährige vor zwei Jahren ebenfalls keinen Gewinn ausgezahlt bekommen hat, brach auch hier der Kontakt ab. Vor wenigen Tagen kontaktierten ihn die Betrüger erneut und erklärten, gegen die Vorauszahlung von weiteren 10.000 Euro Anwalts- und Notarkosten würde er den Gewinn nun definitiv ausgezahlt bekommen. Es sei zwei Jahre zuvor zu versehentlichen Komplikationen gekommen, die eine Gewinnauszahlung verhindert hätten.
Der Geschädigte ging zum Schein auf die Forderung ein und vereinbarte ein Treffen mit einer sogenannten Abholerin in der Innenstadt von Kiel. Zugleich kontaktierte er die Ermittlerinnen und Ermittler des Kommissariats 14 der Kriminalpolizei Kiel. Diese nahmen gemeinsam mit Beamten des 2. Polizeireviers schließlich zwei Personen, eine 58-jährige Wolfsburgerin und einen 69-jährigen Wolfsburger, bei der Geldabholung vorläufig fest.
Nach ersten Ermittlungen handelt es sich bei der 58-jährigen Beschuldigten um eine Abholerin, die im Auftrag unbekannter Dritter das Geld beim Geschädigten abholen sollte. Es gibt Anhaltspunkte, dass auch sie zuvor einen mittleren fünfstelligen Betrag durch sogenanntes Romance Scamming an unbekannte Betrüger bezahlt hat, für die sie dieses Geld nun als Gefälligkeit abholen sollte. Der 69-jährige Wolfsburger ist ersten Erkenntnissen nach ein Nachbar der Beschuldigten, der der Annahme war, mit ihr einen touristischen Ausflug nach Kiel zu unternehmen.
Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug gegen die beiden vorläufig festgenommenen Personen eingeleitet. Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend auf Grund fehlender Haftgründe aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Björn Gustke
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