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POL-KI: 220420.2 Schönberg (Holstein): Kriminalpolizei Plön warnt vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

Schönberg (Holstein) (ots)

Gestern Vormittag erbeuteten angebliche Microsoft-Mitarbeiter von einem 75 Jahre alten Mann aus Schönberg mehrere tausend Euro. Die Kriminalpolizei Plön hat die Ermittlungen übernommen und warnt vor derartigen Betrugstaten.

Am Dienstagvormittag hätten angebliche Mitarbeiter der Firma Microsoft bei einem 75-jährigen Mann in Schönberg angerufen. Sie hätten ihm erläuterte, dass sowohl sein E-Mail-, als auch sein Online-Bankaccount gehackt worden seien. Die falschen Mitarbeiter hätten den Mann angewiesen, ihnen einen Fernzugriff auf seinen Computer zu ermöglichen und ihm dazu die notwendigen Schritte erklärt.

Nachdem der 75-Jährige sich während des Telefonates mit den mutmaßlichen Betrügern und dem zuvor über ein bestimmtes Computerprogramm eingeräumten Fernzugriff in sein Online-Banking eingeloggt habe, hätten die Täter ihm auf seinem Bildschirm gezeigt, dass sein Konto gehackt worden sei. Sie hätten dem Mann erläutert, dass Microsoft sie für ihre Leistungen bezahlen würde, indem das Geld vorerst von dem Konzern auf sein Bankkonto überwiesen werden würde. Auf seinem Computer habe er diese Überweisung nachvollziehen können. Tatsächlich habe die Bank des 75-jährigen Mannes ihn darüber informiert, dass mehrere tausend Euro auf ein anderes Konto überwiesen worden wären. Die zuvor auf seinem Computer beobachtete Buchung zu Gunsten seines Kontos habe nicht stattgefundenen.

Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeistelle Plön haben die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges übernommen.

Die Ermittlerinnen und Ermittler warnen vor solchen Betrugstaten und raten dazu, bei derartigen Anrufen keine persönlichen Daten preiszugeben und am besten das Telefonat umgehend zu beenden.

Angerufene sollten sich von den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern nicht unter Druck setzen lassen. Dazu gehört auch, dass sie den mutmaßlichen Betrügern keine Fotografien ihrer Ausweisdokumente zusenden und übermitteln.

Ein Fernzugriff auf den eigenen Computer ist grundsätzlich nicht zu ermöglichen. Sollten die Täter schon Zugriff auf den Computer der Angerufenen erlangt haben, ist dieser schnellstmöglich vom Internet zu trennen.

Im Betrugsfall oder bei dessen Versuch kann es für die polizeilichen Ermittlungen hilfreich sein, wenn die Angerufenen sich die Telefonnummer der mutmaßlichen Betrüger notieren.

Magnus Gille

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