POL-KI: 221116.3 Kiel: Falsche Polizeibeamte erbeuten hohen Bargeldbetrag
Kiel (ots)
Dienstagmittag haben falsche Polizeibeamte in Suchsdorf von einer 75-Jährigen einen hohen Bargeldbetrag erbeutet. Sie übten zuvor massiven Druck auf die Frau aus.
Nach Angaben der Seniorin habe sie gegen 12:15 Uhr einen Anruf ihrer vermeintlichen Enkeltochter erhalten. Diese habe angegeben, einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Im Anschluss habe ein vermeintlicher Polizist das Gespräch übernommen und angegeben, dass die Enkeltochter ins Gefängnis müsse wenn keine Kaution bezahlt würde. In dem Telefonat hätten die Betrüger enormen Druck aufgebaut, so dass die Frau der Zahlung eingewilligt habe.
Wenige Minuten nach dem Gespräch sei ein Polizeibeamter an ihrer Anschrift im Sylter Bogen erschienen und hätte einen fünfstelligen Betrag als Kaution in Empfang genommen. Gegen 15:30 Uhr sei ihr klar geworden, dass sie offenbar Opfer eines Betrugs wurde, woraufhin sie die Polizei informierte.
Gegenüber der Kriminalpolizei beschrieb sie den Abholer des Geldes als etwa 170cm groß und von schmaler, schmächtiger Statur. Er soll 40 bis 50 Jahre alt sein und schwarzes, sehr kurzes Haar haben. Zur Bekleidung konnte sie lediglich angeben, dass er einen Pullover sowie eine graue Hose getragen haben soll.
Das Kommissariat 12 der Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die auffällige Personen im Bereich des Sylter Bogens gesehen haben. Hinweise nimmt die Polizei unter 0431 / 160 3333 entgegen.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Matthias Arends
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