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POL-KI: 230215.1 Kiel
Kreis Plön: Aktuell erneut Häufung sogenannter Schockanrufe

Kiel / Kreis Plön (ots)

Aktuell häufen sich in Kiel und dem Kreis Plön wieder sogenannte Schockanrufe. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche.

Nach Angaben der Angerufenen hätten diese Anrufe erhalten, in denen zum Beispiel berichtet wurde, dass ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte und nun im Gefängnis säße. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden.

Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe heute Erfolg hatte. Die Angerufenen reagierten nach jetzigem Kenntnisstand richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten oder die Nachrichten ignorierten und über 110 die Polizei informierten.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur 
     Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit 
     strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten 
     über den Vorfall sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter 
     einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen
     und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen 
     bitten.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online 
     Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen 
     mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Matthias Arends

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2013
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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