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Kreise Plön & Rendsburg Eckernförde: Aktuell Häufung von Betrugstaten
Kiel / Neumünster / Kreise Plön & Rendsburg Eckernförde (ots)
Aktuell häufen sich in Kiel und Neumünster und den Umlandgemeinden in den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde wieder Betrugstaten mit sogenannten Schockanrufen sowie der "WhatsApp-Masche". Bislang ist kein erfolgreicher Fall bekannt.
Nach Angaben der Angerufenen hätten diese Anrufe erhalten, in denen zum Beispiel berichtet wurde, dass ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte und nun im Gefängnis säße. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden.
Parallel werden der Polizei aktuell vermehrt Fälle des "WhatsApp-Betrugs" gemeldet. Das Vorgehen der professionellen Betrüger ist immer gleich. Per Messengerdienst nehmen sie Kontakt zu ihren Opfern auf und geben sich als Verwandter aus ohne einen Namen zu nennen. In den Nachrichten wird mitgeteilt, dass man eine neue Telefonnummer habe und unter der alten Nummer nicht mehr erreichbar sei. In mehreren Nachrichten wird Vertrauen aufgebaut und schließlich eine finanzielle Notlage, oftmals verbunden mit der angeblichen Sperrung des Online-Bankings, vorgetäuscht. So drängen die vermeintlichen Verwandten die Geschädigten dazu, eine Überweisung vorzunehmen.
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Alle Angerufenen reagierten nach jetzigem Kenntnisstand richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten beziehungsweise nicht auf die Nachrichten reagierten.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen bitten.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Matthias Arends
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