POL-KI: 241111.4 Kiel: 1. Polizeirevier führte Schwerpunktkontrolle durch
Kiel (ots)
Beamtinnen und Beamte des 1. Reviers führten Sonntag eine Kontrolle mit dem Schwerpunkt auf Verkehrsverstöße in ihrem Zuständigkeitsbereich durch. Hierbei leiteten sie zahlreiche Ermittlungsverfahren ein und stellten mehrere Fahrzeuge sicher.
Ab 17 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte an mehreren Orten in der Wik. Bereits in der Vergangenheit fanden im Stadtteil mehrere gleichartige Kontrollen statt, da hier immer wieder Personen mit Fahrzeugen auffielen, die Verstöße nach dem (Auslandsfahrzeug-)Pflichtversicherungsgesetz, der Fahrzeugzulassungsverordnung, der Straßenverkehrsordnung oder dem Strafgesetzbuch begingen.
Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten des 1. Reviers vom Bezirksrevier und dem 4. Revier sowie dem Ordnungsamt und dem Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Staatsanwaltschaft. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit verlief reibungslos und war hochmotiviert.
Direkt zu Beginn kontrollierten sie einen 17-Jährigen, der ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer eines Wagens saß. Zum Ende der Kontrollen fiel ein weiterer Fahrer auf, der - ebenfalls ohne Fahrerlaubnis - offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhr. Bei beiden entnahm ein Polizeiarzt Blutproben zur Bestimmung der Werte.
Insgesamt stellten die Einsatzkräfte vier Fahrzeuge sicher, da bei diesen der Verdacht besteht, dass mit ihnen Straftaten begangen wurden. Gegen fünf Personen leiteten sie Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Vier weitere saßen ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer. Hinzu kommt ein Fahrer, der zwar eine Fahrerlaubnis vorzeigte, die sich jedoch als Fälschung erwies. Neun Fahrzeuge waren nicht zugelassen, von diesen waren vier nicht versichert. Fünf Wagen wiesen leichte Mängel auf, so dass Kontrollberichtsverfahren eingeleitet wurden. Die Halter haben nun zehn Tage Zeit, um die Mängel zu beheben. Das Hauptzollamt erhielt in zehn Fällen Kenntnis zwecks Nachbesteuerung und Erhebung der Einfuhrzölle von Fahrzeugen.
Sowohl bei dieser wie auch bei vergangenen Kontrollen fiel auf, dass eine besonders häufige Erscheinung das Erwerben von Kraftfahrzeugen aus EU- oder Drittstaaten unter Missachtung der Um- und Abmeldepflicht im Herkunftsland und das Unterlassen der Registrierungspflicht im Inland ist. Am 01.10.2024 entfiel zudem die Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der nationalen Zulassungsfreiheit ukrainischer Kraftfahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden. Ein Teil der Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen dürfte demnach noch ohne gültige Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Auch aus diesen Gründen führten die Einsatzkräfte vor Ort zahlreiche Aufklärungsgespräche und händigten mehrsprachige Hinweis- und Informationszettel aus, die beispielsweise auf die Pflichten der Halterinnen und Halter sowie die praktische Umsetzung der An- beziehungsweise Ummeldung eingehen. Eingesetzt war auch ein Sprachmittler, um die Verständigung sicherzustellen.
Die Polizeidirektion Kiel behält die erkannte Problematik im Blick und wird auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen, um Verstöße zu ahnden und betroffene Personen zu informieren.
Matthias Arends
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